Bundestag beschließt Entlastung für Länder und Kommunen bei der
Integration von Flüchtlingen
Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung das „Gesetz der Bundesregierung zur
Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den
Jahren 2020 und 2021″ beschlossen. Hierzu erklären die Integrationsbeauftragte
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nina Warken, und der zuständige Berichterstatter
Alexander Throm:
Nina Warken: „Die Kernarbeit der Integration wird vor Ort von den Kommunen
geleistet. Das Gesetz zeigt, dass der Bund die Kommunen nicht im Stich lässt und
sich der Belastung insbesondere durch die Nachwirkungen der hohen Zahl
anerkannter Asyl- und Schutzberechtigten der Jahre 2015 und 2016 bewusst ist.“
Alexander Throm: „Die Länder sind für asyl- und flüchtlingsbedingte Ausgaben
zuständig. Sie müssen ihre Kommunen angemessen und auskömmlich mit Finanzen
ausstatten. Die starke Beteiligung an diesen Kosten ab 2015 war eine Ausnahme
und darf keine selbstverständliche Dauerbeteiligung werden.“
Hintergrund:
Länder und Kommunen werden bei den Flüchtlingskosten um rund 6 Milliarden Euro
in den nächsten zwei Jahren entlastet. Die größten Posten stellen dabei die
Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung von Flüchtlingen in Höhe von
jeweils 1,8 Milliarden Euro und die Integrationspauschale in Höhe von insgesamt
1,2 Milliarden Euro dar. Weiter leistet der Bund unverändert seinen Beitrag zur
Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von
350 Millionen Euro jährlich 2020 und 2021. Ebenfalls fließen Mittel zur
Umsetzung der Ziele des Paktes für den Rechtsstaat in Höhe von 110 Millionen
Euro. Für Asylbewerber im Anerkennungsverfahren bleibt die 670-Euro-Pauschale
bestehen.
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