Frankfurt am Main / Luxemburg, 19. Juni 2012 – Die vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG und
KPMG Luxembourg haben eine Kooperation beschlossen, um der Fondsindustrie umfassende Service-dienstleistungen zu bieten. Kapitalanlagegesellschaften und Vertriebe werden insbesondere bei der Erstellung, laufenden Aktualisierung und Verbreitung der ab 1. Juli 2012 für EU-harmonisierte Investmentfonds verpflichtenden Anlegerinformationen (KID – Key Investor Information Document) entlastet.
Dr. Andreas Dahmen, Finanzvorstand der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG sieht einen enormen Bedarf: „Rund 36.000 registrierte Investmentfonds, die der EU-Investmentrichtlinie UCITS entsprechen sind verpflichtet, bis zum 1. Juli 2012 auf die wesentlichen Anlegerinfomationen umzustellen. Schätzungen der Investmentindustrie zufolge müssen insgesamt circa eine Million KIDs produziert und auch verbreitet werden. Denn jede Anteilklasse eines Fonds benötigt ein eigenes KID. Zudem schreiben immer mehr EU-Mitgliedstaaten auch Nicht-UCITS-Fonds vor, die wesentlichen Anlegerinformationen zu erstellen.“ Industrieexperten vermuten, dass über die Hälfte der Betroffenen die Umstellung nicht bis zum Juli bewältigen. Strafen drohen auch bei fehlenden laufenden Anpassungen.
Chris Burkhardt, Senior Manager bei KPMG Luxembourg: „Kapitalanlagegesellschaften und Vertriebe stehen infolge der komplexen gesetzlichen Anforderungen vor enormen Herausforderungen und schätzen integrierte Lösungen aus einer Hand. Durch die Kombination der Kernkompetenzen unserer beiden Häuser bieten wir der Fondsindustrie einen einzigartigen integralen Service.“
Das gemeinsame Angebot der vwd group und KPMG Luxembourg ermöglicht eine teilweise oder vollständig ausgelagerte Erstellung, Aktualisierung und Verbreitung der wesentlichen Anlegerinformationen. Die Kooperationspartner übernehmen die laufende Datenverarbeitung und -pflege, die Prospektadministration und Internetseitenpflege, individuelle Anpassungen der Betriebsmodelle bis hin zur automatisierten Verbreitung der Informationsblätter für den Beratungsprozess an nationale und internationale Vertriebspartner, an Aufsichtsbehörden sowie an Privatanleger. Eine speziell entwickelte IT-Plattform gewährleistet die Überwachung aller Arbeitsabläufe sowie ein effizientes und optimiertes Zeitmanagement auch im Hinblick auf kontinuierliche regulatorische Updates.
Hintergrundinformationen zum KID:
Die „wesentlichen Anlegerinformationen“ heißen europaweit „Key Investor Information Document (KID oder KIID)“ und gehen auf eine Initiative der Europäischen Union im Zuge der UCITS-Richtlinie zurück (UCITS steht für Undertakings for Collective Instruments in Transferable Securities). Es handelt sich um ein vorvertragliches Dokument, dass Anlegern vor Zeichnung ausgehändigt werden muss. Das Dokument hat zum Ziel, Finanzprodukte einfach und effizient miteinander vergleichbar zu machen und dem Anleger die wesentlichen Informationen für ein Investment in prägnanter Form aufzuzeigen. Das KID darf maximal zwei DIN A4 Seiten umfassen und ist in Form und Inhalt an strikte rechtliche Vorgaben gebunden. So muss es in allgemein verständlicher Sprache formuliert sein und die folgenden fünf wesentlichen Informationen enthalten: Anlageziele und -strategie, Risiko- und Ertragsprofil, Fondsgebühren, historische Wertentwicklung und praktische Informationen. Für Fondsgesellschaften mit Sitz im EU-Ausland ist das KID ab 1. Juli 2012 verpflichtend. Bis dahin reicht der vereinfachte Verkaufsprospekt aus. In Deutschland wurde das KID schon im Juli 2011 eingeführt. Immer mehr Mitgliedsländer verpflichten bereits jetzt auch Nicht-UCITS-Fonds zur Erstellung und Verteilung von KIDs oder planen, dies einzuführen (u.a. Frankreich, Schweden, Spanien, Ungarn, Niederlande, Portugal, Italien, Liechtenstein).
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