
Mit dem heutigen Tage steht für das Arbeitsgericht Braunschweig fest, dass die Betriebsratswahl am Stammwerk der Volkswagen AG in Wolfsburg nicht gesetzeskonform ablief. Die Betriebsratswahl wurde für unwirksam erklärt. KBM Legal vertrat neun wahlberechtigten Arbeitnehmer verschiedener Listen.
So führt Herr Rechtsanwalt Loogen, Fachanwalt im Arbeitsrecht, hierzu aus, dass eine Vielzahl von Verstößen aus Sicht der Antragsteller gegeben war. Inhalt des Verfahrens war die mehrfache Entwendung bzw. Zerstörung von Wahlplakaten, die Kürzung der Redezeit unserer Mandanten auf einer Betriebsversammlung, der Verstoß gegen den Vorrang der Urnenwahl vor der Briefwahl sowie Verstöße bei der Durchführung der Briefwahl.
Herr Rechtsanwalt Waskow zeigte sich sehr zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts: Die Kammer ist unserer Argumentation bei der Anfechtung der Betriebsratswahl gefolgt. Das Vorbringen der Volkswagen AG sowie des amtierenden Betriebsrates konnte das Gericht hingegen nicht überzeugen.