Deckelung der Insolvenzabsicherung bei 110 Mio Euro EU-rechtswidrig
Der Verbraucherschutzverein (VSV) klagt den Staat Deutschland in Berlin auf
Staatshaftung. Die Deckelung der Versicherungssumme für Reiseveranstalter auf
110 Mio Euro führt bei der Insolvenz von Thomas Cook Deutschland (Neckermann,
Bucher Reisen, Öger Tours, …) dazu, dass geschädigte Pauschalreisende aus
Österreich und Deutschland nicht erwarten können, aus der Insolvenzabsicherung
zu 100% entschädigt zu werden.
„Der VSV wird in Musterprozessen gegen Deutschland zunächst die Rechtslage
gerichtlich – bis zum Europäischen Gerichtshof – klären versuchen und dann allen
seinen außerordentlichen Mitgliedern (30 Euro pro Jahr) helfen, den Ausfall vom
deutschen Staat ersetzt zu bekommen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.
Auf www.verbraucherschutzverein.at/Info-Thomas-Cook können Geschädigte einen
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Servive: www.verbraucherschutzverein.at/Info-Thomas-Cook
Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/131938/4444956
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