VSV bietet Pauschalreisenden Hilfe bei Staatshaftung
Die Insolvenzversicherung des dt. Reiseveranstalters Thomas Cook reicht gerade
mal für eine Ersatzleistung von 17,5 Prozent aus. Das liegt daran, dass
Deutschland die Versicherungssumme mit 110 Mio Euro gedeckelt hat. Das ist
EU-rechtswidrig und daher greift die Staatshaftung.
Die dt. Regierung hat beschlossen, Pauschalreisende – ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht – zu 100% entschädigen zu wollen. Das Wie blieb dabei offen.
„Der Verbraucherschutzverein hat die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Kälberer &
Tittel in Berlin beauftragt, in Musterprozessen die Staatshaftung feststellen zu
lassen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Die
Klagen liegen in der Schublade und werden eingebracht, wenn die dt. Regierung
nicht bis 6.1.2020 Klarheit über folgende Fragen schafft: Wie wird entschädigt?
Wann wird entschädigt? Werden auch ausländische Reisende, die in Deutschland
gebucht haben, entschädigt?“
Rechtsanwalt Tittel hat diese Fragen für den VSV an die Verbraucherministerin
gestellt. Kommen keine klaren Antworten, werden die Klagen eingebracht.
Der VSV bietet geschädigten Reisenden einen kostenlosen Newsletter. Den kann man
auf www.verbraucherschutzverein.at/Info-Thomas-Cook bestellen.
Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann VSV, +436602002437
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/131938/4474600
OTS: Verbraucherschutzverein
Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt durch news aktuell