VPRT begrüßt EuGH-Entscheidungen zum Glücksspielstaatsvertrag / Appell an Bundesländer: Evaluierung als Chance zur regulierten Marktöffnung nutzen

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V.
(VPRT) begrüßt die Entscheidungen des EuGH, dass das deutsche Monopol
des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) in der bisherigen Form nicht
mehr gerechtfertigt werden kann. Der Arbeitskreis Wetten im VPRT
setzt sich seit langem für ein duales System insbesondere im
Sportwettenmarkt ein und appelliert an die Bundesländer, die
derzeitige Evaluierung des GlüStV als Chance zur regulierten
Marktöffnung zu nutzen.

Thomas Deissenberger, Sprecher des VPRT-Arbeitskreises Wetten:
„Die bloße Fortentwicklung des bestehenden GlüStV für die staatlichen
Angebote wäre schon angesichts der bisherigen Erfahrungen bei Lotto
eine Sackgasse – die Länder sollten vielmehr die Möglichkeit
ergreifen, in ein reguliertes und kohärentes System mit privaten
Anbietern zu wechseln. Bislang werden den Medienunternehmen in einem
ohnehin schwierigen Werbemarkt erhebliche Einnahmen entzogen, während
internationale Sportwettenanbieter im Rahmen ihrer Marketingbudgets
ihre Werbung ausschließlich bei ausländischen Medienunternehmen
einbuchen.“

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de