Vorwurf des Steuermissbrauchs in Werkstätten für behinderte Menschen „diffamierend“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten
für behinderte Menschen e.V. (BAG:WfbM) wehrt sich gegen den Vorwurf
des generellen Steuermissbrauchs. Der Bundesrechnungshof behauptet in
einem Ende Juni vorgelegten Bericht, die Werkstätten und
Integrationsbetriebe würden sich durch den ermäßigten
Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent Wettbewerbsvorteile
verschaffen. BAG:WfbM-Bundesvorsitzender Günter Mosen: „Diese
Darstellung ist diffamierend und stellt unsere Einrichtungen
unberechtigt unter einen Generalverdacht.“

Sämtliche Dienstleistungen der gegenwärtig annähernd 2.700
Werkstätten in Deutschland, in denen derzeit zirka 280.000 Menschen
mit Behinderungen beschäftigt seien, dienten ausschließlich der
(vom Gesetzgeber festgeschriebenen) Teilhabe dieser Personen am
Arbeitsmarkt. Um diesen Rechtsanspruch umzusetzen und auch den
behinderten Menschen Arbeitsentgelte zu bezahlen, sind die
Werkstätten verpflichtet, wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen und
nicht nur auf die staatlichen Zuwendungen zu setzen.

„Welche Marktteilnehmer sieben oder 19 Prozent Mehrwertsteuer
erheben müssen“, so Mosen, „soll der Gesetzgeber entscheiden.“
Momentan biete der sogenannte Zweckbetriebskatalog der Abgabenordnung
ausreichende Rechtssicherheit, um zwischen Umsätzen aus
gemeinnütziger und betriebswirtschaftlicher Tätigkeit zu
unterscheiden. Mosen: „Wir bewegen uns daher ausschließlich im
rechtskonformen Bereich!“

Die Werkstätten müssten immer eine eigene Wertschöpfung von zehn
Prozent erbringen, um überhaupt den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in
Rechnung stellen zu können.

Mosen abschließend: „Wir halten es für richtig, dass alle
Marktteilnehmer gleiche Voraussetzungen haben – aber wir schaffen für
Menschen mit teils erheblichen Behinderungen die Möglichkeit, zu
fairen Konditionen überhaupt erst am Arbeitsleben teilzunehmen. Dies
ist die eigentliche Wertschöpfung, insbesondere einer sozial
denkenden Gesellschaft und Marktwirtschaft.“

Die gemeinnützige Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für
behinderte Menschen wurde im Juni 1975 als bundesweite
Interessensvertretung gegründet. Sie wird von den Spitzen- und
Fachverbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgetragen.

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