Zu jeder ärztlichen oder pflegerischen Behandlung ist die Zustimmung des Patienten erforderlich. Mit der Patientenverfügung weist man im Falle seiner Entscheidungsunfähigkeit Arzt oder Pflegepersonal an, bestimmte Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Es ist zu empfehlen, die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zielgerichtet zu ergänzen, um in der konkreten Situation den notwendigen Handlungsspielraum zu geben.
Denn es ist ein Irrglaube, dass der Ehegatte oder die eigenen Kinder im Notfall für einen entscheiden können. Sie sind dazu nicht befugt! Stattdessen bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Dies kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Mit dieser Erklärung bevollmächtigt der Vollmachtgeber in gesunden Tagen eine Person seines Vertrauens, im Fall einer später eintretenden Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit in seinem Namen zu handeln.
Mittwoch 19.10.2011
17:30 – 19:00 Uhr
AGAPLESION BETHANIEN HAVELGARTEN
Spandauer Burgwall 29
13581 Berlin (Spandau)
Kosten: 5,00 EUR;
Anmeldung: T (030) 355 308 400 oder akademie@bethanien-diakonie.de
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