Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund
spricht sich in seiner heutigen Sitzung dafür aus, dass die geplante
Mütterrente vollständig und nicht
– wie bisher von der Bundesregierung vorgesehen – nur zu einem
geringen Teil aus Steuermitteln finanziert wird.
Der Vorstand sieht mit Sorge, dass die geplante Mütterrente mit
einem Finanzierungsvolumen bis 2030 von rund 105 Milliarden Euro
nahezu ausschließlich auf Kosten der Rentenversicherung bezahlt
werden soll. Damit müssten vor allem die Beitragszahler zur
Rentenversicherung die Finanzierungslasten der geplanten Mütterrente
tragen.
Die Anerkennung von Kindererziehungsleistungen ist aber eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die daher von allen Steuerzahlern zu
finanzieren ist. Es gibt aus Sicht des Vorstands keinen Grund,
weshalb die Beitragszahler auch Mütterrenten für diejenigen
finanzieren sollen, die nie selbst in die Rentenversicherung
eingezahlt haben (z. B. Selbständige, Ärzte, Anwälte, Apotheker,
Architekten).
Dass die Rentenversicherungsträger Entgeltpunkte für
Kindererziehung nur gewähren können, wenn der Bund die Kosten durch
entsprechende Steuermittel trägt, war bislang auch Auffassung des
Gesetzgebers. In der Begründung des bereits 1986 in Kraft getretenen
„Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes“ (HEZG) hieß es
ausdrücklich, dass es sich bei der Anerkennung von Erziehungszeiten
um eine Leistung des Familienlastenausgleichs handele, deren
Finanzierung Aufgabe des Bundes sei.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030865-89178
Fax: 030865-27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de
Weitere Informationen unter:
http://