Für den Frankfurter Flughafen soll es vorerst keine
Nachtflüge geben. So entschied am heutigen Dienstag der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Mit dem bevorstehenden
Winterflugplan sollen demnach in Frankfurt zwischen 23:00 Uhr und
5:00 Uhr morgens keinerlei Starts und Landungen erlaubt sein. „Eine
derartige Regelung ist ein herber Schlag für den Wirtschaftsstandort
Deutschland“, sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des
Flughafenverbandes ADV. Wenn Deutschland im Weltluftverkehr künftig
seine Rolle behaupten will, müssen die Flughäfen nachfragegerecht –
bei Bedarf auch nachts – genutzt werden können, so Beisel weiter.
Der Flughafenverband ADV betont, dass diese Entscheidung keine
Signalwirkung für den Luftverkehrsstandort Deutschland haben kann.
„Umso wichtiger ist es, dass nun eine schnelle Klärung vor dem
Bundesverwaltungsgericht erfolgt. Gerade hat der Wirtschaftsstandort
Deutschland mit seinem produzierenden Gewerbe die Krise überstanden,
da unterbindet das Gericht den Warenstrom zu unseren Kunden.
Insbesondere die hochwertigen deutschen Exportgüter sind zwingend auf
ein funktionierendes Luftfrachtsystem angewiesen“, kritisiert Beisel.
Nachtflugverbote, wie jetzt in Hessen ausgesprochen, seien für die
Exportnation Deutschland so einschneidend, als ob nachts die
Autobahnen geschlossen würden.
Mit dem heutigen Beschluss wurde der Planfeststellungsbeschluss
des Landes Hessen ausgesetzt, der am Frankfurter Flughafen 17 Starts
und Landungen zwischen 23:00 Uhr und 5.00 Uhr erlaubt. Die heute
getroffene Regelung gilt bis zur Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. Mit einer Entscheidung in
diesem Verfahren rechnet der Flughafenverband nicht vor Mitte
nächsten Jahres.
Über den Flughafenverband ADV:
Als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland vertritt die
ADV – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) – bereits
seit 1947 die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei arbeitet die ADV eng
mit den Flughäfen in Österreich und der Schweiz zusammen.
Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen wettbewerbsfähigen
Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland
ein. Das gute Miteinander von Anwohnern und Flughäfen ist der ADV ein
besonderes Anliegen.
In allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ist die ADV der
Berater und Partner von Wirtschaft, Politik und Regionen. Die
Facharbeit umfasst die Bereiche Luftsicherheit, Standortentwicklung
und vernetzte Verkehrsplanung ebenso wie den Umwelt- und
Fluglärmschutz.
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Pressesprecherin
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