Vom unglaublichen Krieg der Luftliegen (FOTO)

Vom unglaublichen Krieg der Luftliegen (FOTO)
 

Plagiate machen dem holländischen Hersteller und Vertreiber FATBOY
derzeit das Leben schwer. „LAMZAC“, die innovative Erfindung des
bequemen Luft-Liegens hat plötzlich viele Nachmacher, die
verbotenerweise mit am Kuchen des Erfolgs mitnaschen wollen.
Insbesondere der Konkurrent „Laybag“ ist im Fokus aktueller
Fahndungen.

Es lässt sich schon prognostizieren, dass der niederländische
Produktentwickler Marijn Aart Willem Oomen wahrscheinlich in die Hall
of Fame der erfolgreichsten Produktinnovationen aufgenommen wird.
Speziell Fatboy, Marktführer der bereits bekannten luxuriösen
Sitzsäcke, dürfte sich am Erwerb der Rechte am geistigen Eigentum
seiner neusten Erfindung – dem LAMZAC – sehr gefreut haben. Schon mit
Verkaufsstart im Frühjahr 2016 war klar: Das wird der
Erfolgsschlager. Der Clou, die ultraleichte Luftliege, ein Sack aus
hochwertigem Kunststoff, lässt sich ganz einfach mit Wind füllen,
sofort verschließen und schon versinkt der Ruhesuchende in eine
perfekte Lage, wolkenähnlich gebettet. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass die Luftliege praktisch aus einer Umhängetasche
ausgerollt wird und überall dort zum Einsatz kommt, wo man seine
Freiheit des „Luftliegens“ genießen möchte. Aktuell wird der LAMZAC
seitens Fatboy in den sozialen Medien präsentiert. Das Feedback
schlägt alle Rekorde. Binnen kürzester Zeit wurde das Produkt mit
mehreren 100.000 Likes ausgezeichnet, direktauslösende Käufe
inklusive.

Von der beeindruckenden Einfachheit des in Europa eingetragenen
Designs fasziniert sind aber nicht nur die vielen Kunden. Zur
Fangemeinde zählen auch diverse Alternativanbieter. Fast täglich
tauchen neue Mitstreiter in den sozialen Medien auf, die unbekümmert
von ihrem Original sprechen, aber das nahezu identische Produkt
inklusive seiner Vorteile zum Verkauf anbieten. Allerdings auch im
Hinblick auf das Eigentumsrecht von Fatboy mit einer Vielzahl von
Unterlassungserklärungen bedacht werden.

Einer dieser Anbieter ist die Marke Laybag. Mittlerweile seitens
der Holländer als äußerst lästig empfunden, scheint es diesen
Anbieter gänzlich egal zu sein, ob es Recht oder Regeln gibt. Hatte
noch zum Beginn des Jahres der aus Hong Kong stammende Anbieter
Trader Express Ltd. eine Unterlassungserklärung abgegeben, folgte
darauf eine Designänderung durch eine neue Firma namens Hirams Trade
GmbH. Sie wird durch den Geschäftsführer Lothar Dietmar Kalmbacher
aus Berlin verantwortet. Diesem ist ebenfalls per einstweiliger
Verfügung untersagt, die Laybag Luftliege in Deutschland im neuen
Design zu vertreiben. Nur anstatt diesem rechtlichen Schritt endlich
Folge zu leisten, entscheidet sich Herr Kalmbacher, die
Online-Vermarktung mit hoher Aggressivität und Intensität
fortzusetzen. Ob via ebay oder Amazon, die aktuell auch rechtlich
angehalten werden, etwaige Angebote umgehend zu löschen oder in
Sachen Google-Advertising, wonach Hirams Trade sogar die Marke
„Fatboy“ als Keyword missbraucht, um unter dem Deckmantel des
Originalanbieters dessen Kunden vor der Nase wegzuschnappen.

Aus einer Unterlassungsmaßnahme ist mittlerweile ein
„Luftliegen-Krieg“ ohne direkt juristische Auseinandersetzung
entbrannt. Dem in Berlin gemeldeten Anbieter ist bis jetzt nicht
beizukommen. Der Geschäftsführer hat persönlich keinen offiziellen
Wohnsitz und agiert neben seiner Internetvermarktung nur über eine
Berliner Rechtsanwaltskanzlei. In Anbetracht dessen, wurden nun auch
unorthodoxe Wege eingeschlagen und die einstweilige Verfügung per
E-Mail an verschiedene Adressen der Hirams Trade GmbH übersendet. Das
sieht die Zivilprozessordnung eigentlich nicht vor. Doch innerhalb
der praktischen Absatzstrukturen des Internets ist es für
firmensitzlose Unternehmen wie die Hirams Trade GmbH ein Leichtes,
ihr Plagiat Laybag zumindest kurzfristig abzusetzen. Folglich muss
man sich der gängigen Wege anpassen.

Derzeit ist die auf Urheberrecht, Wettbewerb und gewerblichen
Rechtsschutz spezialisierte Anwaltskanzlei Heinrich Partner
Rechtsanwälte aus Frankfurt damit betraut, das geistige Eigentum von
Fatboy zu verteidigen. Der verantwortliche Rechtsanwalt Carsten
Schröder empfiehlt allen möglichen Nachahmern, es nicht drauf
ankommen zu lassen. Ihm zufolge wird „… selbst ein Herr Kalmbacher
mit seiner Hirams Trade GmbH auf lange Sicht keine Chance haben, als
sich der Auseinandersetzung in der Sache zu stellen und dass per
einstweiliger Verfügung ausgesprochene Verbot zu befolgen.“

Pressekontakt:
Carsten Schröder
Rechtsanwalt
HEINRICH PARTNER RECHTSANWÄLTE
Geistiges Eigentum und Wettbewerb
Hanauer Landstraße 126-128
60314 Frankfurt am Main
Tel.: 069/714003-0
Fax: 069/714003-22
E-Mail: schroeder@hepsite.de
Internet: www.hepsite.de

Dirk Olefs
Country Manager
Germany & Austria Fatboy the original b.v.
De Steenbok 19-21
5215 MG –s-Hertogenbosch
The Netherlands
Mobil: +49-(0)160-9631 4413
Fax: +31 73 615 42 01
E-Mail: dirk@fatboy.com
Internet: www.fatboy.com