Die Firma HeidelbergCement, ein großer deutscher
Hersteller von Baustoffen, beutet über ihre hunderprozentige
Tochterfirma „Hanson Israel“ im von Israel besetzten Westjordanland
völkerrechtswidrig einen riesigen Steinbruch aus. Nach Recherchen des
ARD-Magazins „Panorama“ und des ARD Studios Tel Aviv werden die
abgebauten Bodenschätze nach Israel gebracht und kommen den
Palästinensern, also den rechtmäßigen Eigentümern der Rohstoffe,
nicht zugute.
In einer Klage vor dem Obersten Israelischen Gerichtshof fordert
die israelische Anwaltsvereinigung „Yesh Din“ (deutsch: „Es gibt ein
Recht“) die zu HeidelbergCement gehörende Firma und andere
israelische Betreiber von Steinbrüchen im besetzten Gebiet auf, den
Abbau im Westjordanland einzustellen. „Es handelt sich hier um
Plünderung. Denn die Westbank ist ein besetztes Gebiet. Eigentümer
der natürlichen Ressourcen ist das palästinensische Volk“, so die
Begründung von Anwalt Michael Sfard in „Panorama“ (Sendung:
Donnerstag, 2. September, 21.45 Uhr, Das Erste). Die Juristen berufen
sich dabei auf die Regeln des Völkerrechts, wonach
Wirtschaftsressourcen in einem besetzten Gebiet nicht zu Gunsten des
Besatzers ausgebeutet werden dürfen.
Nach „Panorama“-Recherchen erheben Palästinenser aus dem Dorf
az-Zawiya, das in unmittelbarer Nachbarschaft des Steinbruches liegt,
Anspruch auf das Land.
Auch der Hamburger Völkerrechtler Prof. Stefan Oeter bewertet in
„Panorama“ den Rohstoffabbau als „völkerrechtswidrige, illegale
Handlung“.
Der deutsche Baustoffkonzern „HeidelbergCement“ und seine
Tochterfirma „Hanson Israel“ möchten sich zu den Vorwürfen nicht
äußern, setzen aber den Abbau bis auf weiteres fort.
Damit steht die Firma im Widerspruch zur Politik der
Bundesregierung. Kanzlerin Angela Merkel hat wiederholt dazu
aufgerufen, Handlungen zu unterlassen, die die Aussichten auf einen
eigenständigen Palästinenserstaat im Westjordanland und im
Gazastreifen schmälern können. Konkret auf den Fall HeidelbergCement
angesprochen, bringt das Auswärtige Amt gegenüber „Panorama“ in
diplomatischen Worten sein Unbehagen zum Ausdruck: „Gegenüber
deutschen Unternehmen, die sich mit der Ãœberlegung eines Engagements
in israelischen Siedlungen an die Bundesregierung wenden, weist das
Auswärtige Amt auf die klare Haltung der Bundesregierung und der
internationalen Staatengemeinschaft zu den israelischen
Siedlungsaktivitäten hin. Zu dem konkreten Fall liegen dem
Auswärtigen Amt keine eigenen Informationen vor.“
1. September 2010/IB
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