Nach den Haushaltsordnungen von Bund, Ländern und Gemeinden muss Abschnitt 1 der VOB/A verpflichtend angewandt werden. Die VOB/A Regelungen des Abschnitts 2 gelten dann, wenn der Wert der Bauaufträge oberhalb der Schwellenwerte nach § 2 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) gemäß § 100 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei Vergabe durch öffentliche Auftraggeber liegt. Wenn die Schwellenwerte für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsrelevanten Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber erreicht werden, gilt Abschnitt 3.
RA Dr. Reinhard Voppel, RA’e Osenbrück Bubert Kirsten Voppel, Köln, gibt im Seminar Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A des Haus der Technik am 16. März 2015 und 8. Juni 2015 fundierte Informationen über die Anwendung der VOB/A und die Ausführung des Angebotsverfahrens.
Mit der Darstellung der drei Vergabearten: öffentliche Vergabe, beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe einzeln und in ihrer Rangfolge untereinander erhalten Planer, Ingenieure, Architekten und kaufmännische Mitarbeiter von Auftraggebern und Auftragnehmern eine Intensiv-Schulung zum Rechtscharakter der VOB/A.
Formelle Ausschlussgründe für das dreistufige Angebotsverfahren werden vorgestellt, Eignung und Qualität, Kalkulationsfehler und der „billigste Preis“. Neben der Angebotseröffnung werden eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz von Bietern und das Nachprüfverfahren behandelt.
Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter information@hdt-essen.de
Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/VOB-A_Intensivseminar_W-H040-03-450-5