Honorarentwicklung bleibt aber unzureichend
„Dass das Bundesgesundheitsministerium von der Öffnungsklausel
abrückt, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Dass es nach über
zwanzig Jahren nur eine marginale Honoraranpassung geben soll, ist
ein falsches Signal.“ Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende
des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr.
Jürgen Fedderwitz, die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister
Rösler zu den Eckdaten einer Novellierung der privaten
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Die Vermeidung einer Öffnungsklausel, die die Gebührenordnung zur
Makulatur machen und ihre Schutzfunktion aushebeln würde, sei immer
das zentrale Anliegen der Vertragszahnärzteschaft gewesen, so
Fedderwitz weiter. „Aber es ist und bleibt ein Problem, wenn die
Gebühren nach 23 Jahren Stillstand nur um sechs Prozent angehoben
werden sollen. Die Zahnmedizin entwickelt sich dynamisch und bietet
immer bessere Therapiemöglichkeiten. Eine dauerhafte Teilhabe der
Versicherten am wissenschaftlichen Fortschritt ist aber zu Preisen,
die auch zukünftig nur knapp über denen des Jahres 1988 liegen
sollen, kaum machbar.“
Für Rückfragen:
Dr. Reiner Kern, Tel.: 030 – 28 01 79 27
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
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