Versicherungsverbund Die Continentale: Zu Unrecht gezahlte Krankenkassenbeiträge bis Jahresende zurückfordern

Pflichtversicherte Rentner sollten jetzt noch
überprüfen, ob ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung aus dem Jahr 2006 rechtmäßig waren. Darauf weist
der Versicherungsverbund Die Continentale hin. Denn zu Unrecht
gezahlte Beiträge können direkt von der zuständigen Krankenkasse
zurückgefordert werden. Dabei ist jedoch grundsätzlich eine
Verjährungsfrist von vier Jahren zu beachten. Für Beiträge aus dem
Jahr 2006 ist der Stichtag also der 31. Dezember 2010.

Das gilt vor allem für Rentner, die eine Betriebsrente oder
Einmalzahlung aus einer privat fortgeführten Direktversicherung
erhalten haben. Also Leistungen aus einem Versicherungsvertrag, der
ursprünglich im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
abgeschlossen wurde und den der Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden
aus dem Unternehmen selbst weiter fortgeführt hat. Das
Bundesverfassungsgericht hatte nämlich am 28. September 2010
entschieden, dass auf den Teil der Leistungen, der durch private
Beitragszahlungen finanziert wurde, keine Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen erhoben werden dürfen. So ist es in der
Vergangenheit aber geschehen.

Rentner, die zu viel gezahltes Geld zurückfordern möchten, können
einen schriftlichen Erstattungsantrag an die Krankenkasse stellen;
dieser sollte vorsorglich bis spätestens 31.12.2010 bei der Kasse
eingegangen sein. Neben dem Hinweis auf die Entscheidung des
Bundverfassungsgerichtes vom 28. September 2010 – Aktenzeichen 1BvR
1660/08 – sollte außerdem das neue Rundschreiben des GKV
Spitzenverbands (RS 2010/581) vom 2. Dezember 2010 erwähnt werden.

Um ihren Versicherten in diesem Bereich künftig noch mehr
Sicherheit zu bieten, unterscheidet die Continentale bei privat
fortgeführten Direktversicherungen sowohl bei Renten also auch bei
Einmalzahlungen in „bAV-finanziert“ und „privat-finanziert“. Den
Krankenkassen wird dann zur Berechnung des Beitrags nur noch der
„bAV-finanzierte“ Anteil der Bezüge mitgeteilt.

Pressekontakt:
Bernd Goletz
Versicherungsverbund Die Continentale
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
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