Versicherungsansprüche nicht ins Leere laufen lassen

Zur Rücknahme der geplanten Senkung der
Beitragssätze zur Rentenversicherung und deren Folgen erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer: Indem die Bundesregierung sich von ihrem
Vorhaben distanziert, den Beitragssatz zur Rentenversicherung bis
2014 um 0,1 Prozentpunkte auf 19,8 Prozent zu senken, gibt sie einmal
mehr die Last des Kürzungspaketes an die Beitragszahler weiter. Dass
Langzeitarbeitslose wegen der wegfallenden Zahlungen künftig keinen
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben werden, bedeutet für die
Betroffenen eine nicht hinnehmbare Härte. Oftmals jahrzehntelang
aufgebaute Versicherungsansprüche laufen damit ins Leere. In diesem
Kontext erhält der Hinweis der Regierung, Betroffene könnten
stattdessen Zahlungen aus der Grundsicherung in Anspruch nehmen,
einen zynischen Beigeschmack. Erwerbsminderung ist naturgemäß keine
Situation, die sich Betroffene ausgesucht haben! Erneut wird hier die
soziale Kälte der Regierungskoalition spürbar. Schon mit Blick auf
den Vertrauensschutz für vormals langjährig Versicherte, die jetzt
von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, fordert der SoVD die
Bundesregierung auf, von den aktuellen Planänderungen wieder Abstand
zu nehmen. Es muss sichergestellt sein, dass für den betroffenen
Personenkreis der Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung und bei
Erwerbsunfähigkeit aufrecht erhalten bleibt. V.i.S.d.P.: Veronica
Sina

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