Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit und Invalidität: Das sind die Unterschiede, das zeichnet sie aus

Invalidität bezeichnet den Zustand einer Person, die in Folge eines verschieden gearteten Ereignisses hinsichtlich ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eine dauerhafte Beeinträchtigung erfährt. Auslöser können Unfälle, aber auch schwere Krankheiten sein. Das erhöht die Notwendigkeit von Seiten der Versicherungen, ihr Produktportfoliogemäß den möglichen Szenarien entsprechend zu gestalten, um im Falle einer Invalidität die bestmögliche Absicherung zu bieten.
Dementsprechend unterschiedlich sind die Pakete und die darin inkludierten Leistungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier die geläufigste Variante, allerdings bieten Unternehmen wie die NÜRNBERGER Versicherung auch andere Policen an, die im Bedarfsfall noch stärker auf die Invaliditätsursache zugeschnitten sind. Neben den klassischen Berufsunfähigkeitsversicherungen bietet sie auch eine Grundfähigkeitsversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Dread Disease-Versicherung an. Wann welche Versicherung in Frage kommt, wird im Folgenden erklärt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wie bei der NÜRNBERGER Versicherung, entweder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) erhältlich oder als Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Risikolebens- oder Rentenversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Einkommensverlust, der im Falle einer Berufsunfähigkeit entsteht, mit einer regelmäßigen monatlichen Rentenzahlung ab. Voraussetzung für die Leistungszahlung ist, dass der Versicherungsnehmer infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls gesundheitlich so stark beeinträchtigt ist, dass er für sechs Monate oder länger seiner zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen kann.
Es besteht zudem die Möglichkeit, weitere zusätzliche Leistungen mit in den BU-Vertrag einzuschließen um den Versicherungsschutz noch weiter zu optimieren und an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte AU-Schutz. Der Kunde bekommt dann bereits die vereinbarte BU-Rente, wenn er für bereits drei Monate krankgeschrieben ist und ein Facharzt bestätigt, dass er mindestens noch weitere drei Monate arbeitsunfähig sein wird.

Die Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert die Beeinträchtigung oder den Verlust verschiedener Grundfähigkeiten ab, z. B. Sehen, Hören, Sprechen, Sitzen, Stehen oder Gehen. Die versicherte Rente wird fällig, wenn der Kunde infolge Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls in einer Grundfähigkeit stark beeinträchtigt ist. Die versicherte Rente wird unabhängig davon gezahlt, ob der Kunde seinen Beruf weiterhin ausüben kann oder diesen aufgeben muss.

Die Unfallversicherung

Die Unfallversicherung kommt der durch einen Unfall hervorgerufenen plötzliche Invalidität zum Tragen. Allerdings bieten die meisten Unfallversicherungs-Tarife heutzutage auch Versicherungsschutz bei Infektionskrankheiten. Auch diese können zu einer Invalidität führen. Der Grad der Invalidität richtet sich nach der sogenannten Gliedertaxe des individuellen Versicherungsdienstleisters. In vielen Fällen ist zum Beispiel ein Auge mit 50 Prozent versichert oder ein Daumen mit 20 Prozent. Im Falle des Verlusts des Daumens, etwa im Zuge heimischer Sägearbeiten, würden dem Versicherungsnehmer als Einmalleistung 20 Prozent der vereinbarten Summe der Unfallversicherung gezahlt werden.
Die Invaliditätsleistung ist, ob man seiner beruflichen Tätigkeit im Zuge des Unfalls noch nachgehen kann oder nicht. Auch wenn eine Weiterbeschäftigung möglich ist, werden entsprechende Versicherungsleistungen fällig.

Die Dread Disease-Versicherung

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung bietet die NÜRNBERGER als eine von wenigen Versicherungsgesellschaften in Deutschland, eine Dread Disease-Versicherung an. Die Police leistet bei Eintritt einer schweren Erkrankung. Der Leistungskatalog der versicherten Erkrankungen wird von den Versicherungsgesellschaften festgelegt. Bei der NÜRNBERGER umfasst dieser 50 schwere Erkrankungen. Zum Beispiel sind Krebserkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Parkinson oder schwere Lungenerkrankungen darin abgedeckt. Bei Diagnose einer versicherten Krankheit während der Vertragslaufzeit wird die Versicherungssumme als Einmalzahlung ausgezahlt, Die Kapitalleistung steht dem Kunden zur freien Verfügung, beispielsweise, um medizinische Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden oder um nötig werdende Umbauarbeiten im Haus zu finanzieren.
Ein bedeutender Unterschied der vier Versicherungen, der unbedingt bedacht werden sollte, liegt auch in der Form ihrer jeweiligen Leistungszahlung. Die Leistungen aus der Dread Disease-Versicherung werden als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Bei der Unfallversicherung wird die Leistung wahlweise als Einmalleistung oder als Rentenzahlung erbracht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung sehen dagegen monatliche Rentenzahlungen vor.
Weitere Informationen zu den Absicherungsmöglichkeiten im Falle der Invalidität der NÜRNBERGER Versicherung können Sie unter : http://www.nuernberger-berufsunfaehigkeitsversicherung-informationen.de nachlesen.

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