Bei seiner Sitzung am vergangenen Freitag haben die
Bundesländer mit knapper Mehrheit für ein Versandverbot
rezeptpflichtiger Arzneimittel abgestimmt. „Die uneingeschränkte
Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln hat zu einer
Verminderung der Patientensicherheit geführt“, heißt es in der
Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Der Vorsitzende des
Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Christian Buse
hierzu: „Seit der Zulassung des Versandhandels in Deutschland ist
kein einziger Fall von verminderter Arzneimittelsicherheit,
geschweige denn von Patientengefährdung, aufgetreten. Daher ist
dieser Beschluss aus unserer Sicht lediglich der Apotheken-Lobby
geschuldet, die nichts unversucht lässt, Wettbewerb im Apothekenmarkt
gegen die Interessen der Patienten und mit aller Macht zu
verhindern.“ Die Politik sollte bei dieser Angelegenheit gesundes
Augenmaß behalten.
Deutschland führe überdies eine anachronistische Diskussion: Die
EU-Kommission sei dabei, ein europaweit gültiges Gütesiegel für
Versandapotheken zu erstellen. „Während die EU Kommission im Sinne
der Patienten und des Wettbewerbs tätig wird, plant die deutsche
Politik eine Rolle rückwärts“, kritisiert Buse. Das sei vollkommen
überflüssig, denn die Bundesregierung habe längst für Orientierung im
Versandapothekenmarkt gesorgt. Das Deutsche Institut für Medizinische
Information und Dokumentation (DIMDI) führe eine aktuelle Liste der
zugelassenen Versandapotheken („Versandapothekenregister“). Dort
können sich die Verbraucher jederzeit über sichere Anbieter
informieren
(http://www.dimdi.de/static/de/amg/var/apotheken/index.htm).
Ein weiteres Ziel des Antrages sei es, sogenannte Pick-up-Stellen
zu verbieten. „Der Versand von nicht verschreibungspflichtigen,
apothekenpflichtigen Produkten wäre weiterhin möglich, auch über
Pick-up-Stellen“, so Buse. Das Vorhaben träfe ausschließlich die
Patienten, die sich seit knapp acht Jahren an diesen Bezugsweg
gewöhnt hätten und ihn mit steigender Nachfrage in Anspruch nähmen.
„Rund 10 Prozent aller Kollegen haben eine Versanderlaubnis
beantragt und erhalten. Wir haben auf Basis deutschen Rechts
erhebliche Investitionen in den Aufbau von Versandapotheken getätigt
und Personal eingestellt. Wir versorgen Menschen in strukturarmen
Gebieten mit Arzneimitteln und zwar auch in Landstrichen, wo
stationäre Apotheken und Arztpraxen immer seltener anzutreffen sind.
Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, diese Strukturen wieder
kaputt zu machen.“
Buse kündigte entschlossenen Widerstand der Versandapotheken gegen
eine Umsetzung dieses Beschlusses an.
Hintergrundinformationen im Internet unter: www.bvdva.de
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