Köln, 15. August 2012 – Ãœber das neue Portal www.vermoegensauskunft.com sind ab sofort Auskünfte aus dem so genannten Vermögensverzeichnis möglich. Dieses Verzeichnis erstellt der Insolvenzverwalter im Rahmen eines beim Gericht beantragten Insolvenzverfahrens. Es enthält alle Gegenstände und sonstiges Vermögen eines Schuldners. Die Vermögensverzeichnisse werden bei den Schuldnerregistern der Amtgerichte geführt.
Die Einholung einer Vermoegensauskunftist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zwingend notwendig ist ein berechtigtes juristisches Interesse an den Informationen, beispielsweise nur zu Zwecken der Zwangsvollstreckung oder um das Zahlungsausfallrisiko von Geschäftspartnern beurteilen zu können.
Wichtige Informationen aus einer Vermögensauskunft sind beispielsweise Privatinsolvenzen, die Haftanordnung, aber auch Bankguthaben, Bargeld, Immobilien, Aktien oder Patente.
Supercheck GmbH, Betreiber von vermoegenauskunft.com, erhebt keine Mitgliedschaften oder Mindestabnahmemengen. Auskünfte sind ab 4,50 Euro erhältlich. Von diesem Geschäftsmodell profitieren vor allem kleinere und mittelständige Unternehmen mit geringem Bedarf an Vermögensauskünften.
Weitere Informationen unter:
http://www.supercheck.de