
Insgesamt rund 40 Photovoltaik-Anlagen mit 34 MW befinden sich in der Pipeline. Erst vor Kurzem konnten zwei weitere PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von insgesamt 1,3 MW erworben werden. Eine Anlage in Bernterode im Eichsfeld in Thüringen sowie eine Dachanlage in Haardorf (Niederbayern) die bereits im Oktober ans Netz gehen. Die Dachanlagen befinden sich unterhalb der Grenze für ausschreibungspflichtige Anlagen. Bei beiden Anlagen werden polykristalline Solarmodule namenhafter Hersteller verbaut, die zusammen mit hochwertigen Wechselrichtern auf eine optimale Einspeisung ausgelegt sind.
Beteiligungen über Plan:
Die Vermögensanlage ZUKUNFTSENERGIE DEUTSCHLAND 4 und die drei zuvor aufgelegten Beteiligungen entwickeln sich über Plan.
Leistungsbilanz top: 55% über Plan, 45% im Plan, 0% unter Plan!
Seit Beginn der Auszahlungen im Jahr 2010 erhielten Anleger in 55% der Fälle mehr, als prognostiziert war. In 45% entsprachen die Auszahlungen der Prognose. Ganz wichtig: Die Vermögensanlage wird nur noch bis zum 21. Dezember 2017 zum Vertrieb angeboten. Jetzt noch profitieren und beitreten!
Die Vorteile auf einen Blick:
Investition in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke in Deutschland
Langfristige Vergütung durch EEG und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Hohe Investitionsquote
Strenge Investitionskriterien sichern die Qualität der Vermögensanlage
Nur Qualitäts-Anlagen
Keine Fertigstellungs- und Betreiberrisiken
Vollwartungsvertrag
Kompetenzteam bestehend aus kaufmännischer und technischer Betriebsführung, Sachverständigen, Ingenieurbüros und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Anlagedauer: Geplant bis Ende 2025 (ca. 8 Jahre)
Hohe Auszahlungen 6 % p.a. steigend auf 8 %
Auszahlung für 2016 = 11 %
Hoher Gesamtmittelrückfluss
Konservative Kalkulation
Risikostreuung in mehrere Anlagen
Unabhängiger Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur
Top-Leistungsbilanz
Sonderkonditionen für Bestandskunden und Bürger aus der Region
Sie zeichnen direkt zu Bestkonditionen!
Ãœbrigens: ZUKUNFTSENERGIE DEUTSCHLAND 4 ermöglicht aufgrund seiner Konstruktion als gewerblich geprägte Personengesellschaft das steuerfreie Ãœbertragen von Vermögen – als Schenkung oder Erbschaft (§ 13 a ErbStG).
Jetzt informieren unter http://www.zukunftsenergien-deutschland.de