Vermittlungsausschuss stoppt Grundsteuer Wind – DBV: Vorrang für Beteiligungsmodelle bei Windparks

(DBV) Der Deutsche Bauernverband begrüßt, dass der
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Klimapaketes
2030 beschlossen hat, das Hebesatzrecht für Gemeinden bei der Grundsteuer für
Windparks zu streichen. Dazu der stellvertretende Generalsekretär des DBV, Udo
Hemmerling: „Durch die Streichung der Grundsteuer Wind werden unproduktive
Diskussionen und Streitigkeiten in den Gemeinden vermieden. Bund und Länder
haben erkannt, für mehr Akzeptanz bei der Windenergie besser auf
Beteiligungsmodelle zu setzen. Der Bauernverband hat stets eine Priorität für
Windparks gefordert, die von Bürgern, Bauern, Grundeigentümern und Kommunen
getragen sind. Dies ist ein guter Ansatz, die Kontroverse um Abstandsregelungen
zu lösen. Kooperative Beteiligungsmodelle sind auch hier der bessere Weg.“

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