Verkauf Ihrer Lebensversicherung – Vorsicht bei Ratenzahlung!

. Das Vorgehen ist fast immer gleich: der Käufer der Police gibt sagenhafte Renditen vor, so z.B. „den Rückkaufswert zu verdoppeln“ – allerdings mit einem Haken. Die Police wird zwar vom Aufkäufer sofort gekündigt und der Rückkaufswert vereinnahmt. Der Verkäufer der angekauften Police erhält sein Geld allerdings nur in Raten oder gar erst nach 10 Jahren. Mit diesem Vorgehen verstoßen diese „Policenaufkäufer“ gegen das Gesetz.
Nur Banken und Vermögensverwaltungen dürfen fremde Gelder annehmen, dies regelt das Kreditwesengesetz. Bei Verstoß drohen die Untersagung des Geschäftsbetriebes und Rückabwicklung der Geschäfte. So verwundert es also nicht, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den letzten Jahren gegen viele dieser Firmen bereits vorging. In den meisten Fällen waren die Gelder der Verkäufer allerdings nicht mehr zu retten.
Die Verkäufer einer Lebens- oder Rentenversicherung sollten also zwingend darauf achten, dass der Aufkäufer den Kaufpreis sofort und in voller Höhe auszahlt, so wie dies unter anderem die Actuar AG tut.