Verfassungsrechtler hält Finanzierungsverträge für Stuttgart 21 für verfassungswidrig

Der Verfassungsrechtler und frühere Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin, Hans Meyer, hält die Finanzierungsverträge des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 für verfassungswidrig. In einem Beitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) schreibt er: „Der Finanzierungsvertrag verstößt gegen ein verfassungsrechtliches Verbot“, nämlich jenes von Mischfinanzierungen von Bund und Ländern durch das Grundgesetz: „Nach sehr unschönen Erfahrungen mit Mischfinanzierungen von Bund und Ländern hat man das Grundgesetz 1969 geändert und verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufga­ben finanzieren (Art. 104a Abs. 1 GG).“ Die Verträge seien daher „nach allen Regeln der Kunst null und nichtig“.