Verbotsvertrag für Streumunition tritt in Kraft

Am 1.8. 2010 tritt die Konvention zu Streumunition
in Kraft. Bislang haben 107 Staaten die Konvention unterzeichnet. Die
völkerrechtlich verbindliche Konvention sieht ein vollständiges
Verbot aller bislang eingesetzten Streumunitionen vor und beinhaltet
umfassende humanitäre Verpflichtungen in Bezug auf Opferhilfe und die
Räumung von Blindgängern. Streumunitionen haben bislang vermutlich
über 100.000 Opfer gefordert. Die USA und Russland gehören zu den
Staaten, die die Konvention nicht unterzeichnet haben und in der
Vergangenheit immer wieder Gebrauch von Streumunition gemacht haben.
Insgesamt haben 18 der 26 NATO-Staaten bzw. 20 der 27 Mitglieder der
Europäischen Union das Verbot unterzeichnet. Die Slowakei,
Griechenland, Finnland, Polen und Rumänien gehören nicht dazu.

Die im Aktionsbündnis Landmine.de zusammengeschlossenen
Nichtregierungsorganisationen betrachten die Konvention als
wichtigsten Beitrag zur humanitären Rüstungskontrolle der letzten 10
Jahre und begrüßen, dass auch Deutschland diesem Vertrag beigetreten
ist. Die Bundeswehr hat bereits im Jahr 2009 annähernd 4,5 Mio. ihrer
50 Mio. Streumunitionen vernichtet.

„Nachdem wir die Verbotsverträge erreicht haben, ist es jetzt
unsere Aufgabe, auf die Umsetzung aller Vertragsverpflichtungen zu
drängen“, gibt der Geschäftsführer von Handicap International,
François De Keersmaeker zu bedenken. „Wir benötigen für besonders
betroffene Länder wie Laos oder Vietnam einfach mehr Mittel für
Opferhilfe und Räumung,“ sagt Marion Gnanko von SODI.

Klärungsbedarf sieht das Aktionsbündnis zudem in Bezug auf nicht
eindeutig formulierte Paragrafen der Konvention.

„Die Konvention und das neu gefasste Kriegswaffenkontrollgesetz
verbieten unseres Erachtens jegliche Förderung der Herstellung“,
betont Thomas Küchenmeister vom Aktionsbündnis. „Dies bedeutet, es
besteht sowohl ein Verbot für Investitionen in die Herstellung von
Streumunition als auch für die Herstellung von Komponenten,“ so
Küchenmeister. Das Aktionsbündnis fordert deshalb
Finanzdienstleister, Banken und alle Vertragsstaaten eindringlich
auf, die Verbotsvorschriften der Konvention (hier besonders Artikel
1c) umfassend umzusetzen, sieht aber in Bezug auf die Konvention und
das Kriegswaffenkontrollgesetz Präzisionsbedarf: „Das sowohl in der
Konvention als auch im Kriegswaffenkontrollgesetz festgeschriebene
Verbot jeglicher Förderung der Herstellung von Streumunition muss in
Bezug auf ein explizites Verbot von Beteiligungen, Krediten, Anleihen
und anderen finanziellen Dienstleistungen bzw. der
Komponentenfertigung präzisiert werden,“ fordert Küchenmeister.

Artikel 21 der Konvention erlaubt den Vertragsstaaten auch
weiterhin an gemeinsamen Militäraktionen mit Nicht-Vertragsstaaten
(z.B. den USA) teilnehmen zu können, in denen diese Streumunition
einsetzen. Vom Verbot ausgeschlossen bleiben außerdem Streuminen und
sensorgezündete Flächenmunition (z.B. SMArt-155).

Das Aktionsbündnis Landmine.de und SODI führen am Sonntag, 01.
August 2010 ab 13:00 Uhr in Berlin vor den Botschaften der USA und
der Russischen Föderation die Aktion BEAT THE DRUM durch. Handicap
International organisiert gemeinsam mit bundesweiten Partnern seit
dem 17. Juli bis zum 10. August Aktionen in Augsburg, Rosenheim,
München, Frankfurt und Hamburg.

Pressekontakt:
Thomas Küchenmeister, Leiter Aktionsbündnis Landmine.de 030-32661681
oder 0175-4964082
Marion Gnanko, solidaritätsdienst-international e.V. (SODI)
030-9286047
Dr. Eva Maria Fischer, Handicap International 089/54 76 06 13,
0175/54 29 899