Verbot der Tabakaußenwerbung zum Schutz der Bevölkerung

Berlin, 30.05.2018 – Für ein Verbot der
Außenwerbung für Tabakprodukte in Deutschland haben sich anlässlich
des Welt-Nichtrauchertages am kommenden Donnerstag (31.05.2018) Dr.
Josef Mischo und Erik Bodendieck, Vorsitzende der
Bundesärztekammer-Arbeitsgruppe Sucht und Drogen, ausgesprochen. Der
in der letzten Legislaturperiode vom Kabinett verabschiedete
Gesetzentwurf für ein Verbot der Tabakaußenwerbung wurde vom
Deutschen Bundestag nicht beraten. „Man muss sich fragen, ob hier
wirtschaftlichen Interessen ein höherer Stellenwert eingeräumt wird,
als der Gesundheit der Bevölkerung“, kritisiert Bodendieck.
„Deutschland sollte nicht als letztes europäisches Land
Tabakaußenwerbung erlauben, sondern vielmehr seinen Bürgerinnen und
Bürgern den bestmöglichen Gesundheitsschutz bieten“, ergänzte Mischo.
Ein Tabakwerbeverbot sei eine gezielte Präventionsmaßnahme, mit der
tabakbedingte Erkrankungen eingedämmt werden können. Auch würden mit
einem Verbot internationale Verpflichtungen umgesetzt, so Mischo
weiter.

Auf europäischer Ebene wurde bereits im Jahr 2003 mit der
EU-Richtlinie 2003/33/EG die grenzüberschreitende Tabakwerbung
verboten. Im selben Jahr hatte sich Deutschland mit Unterzeichnung
des „WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs“
international zur Umsetzung eines umfassenden Tabakwerbeverbots
verpflichtet.

Jährlich sterben rund 120.000 Menschen an den Folgen des
Tabakkonsums, etwa ein Drittel der Todesfälle ist durch Erkrankungen
des Herz-Kreislaufsystems bedingt. Raucher haben ein um 65 Prozent
höheres Risiko für einen Herzinfarkt als Nichtraucher. Das
Aktionsbündnis Nichtrauchen hat deshalb passend zum gleichlautenden
Motto des Welt-Nichtrauchertages 2018 das Faltblatt „Pass auf, an wen
du dein Herz verlierst!“ herausgegeben.

Link zum Faltblatt
http://www.abnr.de/media/abnr_faltblatt_wnrt_2018_final_web.pdf

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