Der aktuell bekannt gewordene Referentenentwurf plant eine
Reduktion der Notfallstandorte auf ca. 50 % der derzeitigen Kapazitäten durch
Beschränkung der Behandlung auf Kliniken mit einem angegliederten integrierten
Versorgungszentrum (INZ). Der VLK ist entsetzt über diesen Vorschlag, der unter
dem Deckmantel der Verbesserung der Notfallversorgung vor allem das Ziel eines
Ausschlusses möglichst vieler Kliniken aus der Notfallversorgung im Auge hat.
Diese Kliniken bilden aber derzeit das Rückgrat der Notfallbehandlung, nachdem
der ambulante Sektor in der Erfüllung seines Sicherstellungsauftrag seit langem
versagt hat. Angesichts dieses Szenarios der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
die fachliche Leitung der INZ übertragen zu wollen, ist grotesk.
„Für die Krankenhausärzte ist dieser Entwurf ein absolutes No Go. Hier möchte
man durch Angebotsverknappung und Gatekeeperfunktion der KV stationäre Aufnahmen
um jeden Preis verhindern“, so der Präsident des VLK, PD. Dr. Michael A. Weber.
Das verbessert die Notfallversorgung nicht. Es entlastet auch die
Rettungsdienste nicht wie im Referentenentwurf behauptet. Ganz im Gegenteil:
Diese haben dann in Zukunft weitere Wege und einen Patiententourismus zwischen
Kliniken mit und ohne INZ – oft auch hin und zurück – zu schultern. Für
Patienten ist es schlichtweg eine Angebotsverknappung mit sicher noch längeren
Wegen und Wartezeiten. Das nennen wir Strukturbereinigung mit der Brechstange.
Es greift massiv in die Planungskompetenz der Länder ein, die sich gerade auf
eine Stärkung der flächendeckenden Versorgung geeinigt hatten. Warum hört das
Bundesgesundheitsministerium so sehr auf das Diktat der Krankenkassen und der KV
und vergibt den Auftrag nicht an die Kliniken, die in den letzten Jahren der
Garant für eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung waren?
Der VLK appelliert daher eindringlich an den Gesetzgeber, an der ursprünglichen
Zielsetzung der geplanten Reform, die ambulante Notfallversorgung durch
Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte gemeinsam und besser abgestimmt am
Standort der Kliniken zu gestalten, festzuhalten.
Rechtsanwalt Normann Johannes Schuster
Hauptgeschäftsführer des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands
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