Verband der Freien Berufe Berlin warnt vor Abschaffung der richterlichen Mediation

Die Berliner Freiberufler wollen auch in Zukunft nicht auf die gerichtsinterne Mediation verzichten. „Wir lehnen das Mediationsgesetz des Bundestages ab, weil es die richterliche Mediation nicht mehr vorsieht. Mit Einigungsquoten von bis zu 80 Prozent hat sich aber gerade diese Form der Streitschlichtung sehr bewährt“, sagt Claudia Frank, Präsidentin des Verbandes der Freien Berufe Berlin (VFB). Bei der richterlichen Mediation versuchen die Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten Richters nach Klageerhebung und vor Verkündung eines Urteils einen Vergleich zu schließen. Der Richter, der die Mediation durchführt, ist mit dem speziellen Rechtsstreit nicht vorbefasst. Ziel ist es, den gesamten Konflikt beizulegen. Das spart allen Beteiligten viel Geld, Zeit und Nerven.

VFB-Präsidentin Claudia Frank, Fachanwältin für Arbeits-und Steuerrecht, urteilt sehr deutlich: „Außergerichtliche Mediation wird auch mit diesem Gesetz nicht, wie von den Mediatoren erhofft, angenommen werden. Die Freiberufler wollen daher weiterhin, dass ein Richter die Konfliktbeilegung begleitet. Dessen Stellung und Ansehen in der Gesellschaft macht das Verfahren überhaupt erst so erfolgreich. Fällt der Richter weg, ist die Mediation bei Gericht am Ende.“ Der VFB setzt sich dafür ein, die Mediation auch auf das Medizin- und Baurecht auszuweiten. Gerade Arzthaftungsprozesse könnten durch eine vernünftige Mediation zu einer Befriedung zwischen Patient und Arzt beitragen. Die Patienten fühlen sich von dem Arzt, dem sie so sehr vertraut haben, im Stich gelassen. Eine psychische Belastung, die ihm bei einer guten richterlichen Mediation genommen wird. Der Arzt kann sein Ansehen schützen und ebenfalls Kosten sparen, möglicherweise den Schaden begrenzen. Beiden wäre damit geholfen.

Das vom Bundestag bereits beschlossene Mediationsgesetz, hatte der Bundesrat am 10. Februar in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länderkammer dringt darauf, dass die richterliche Mediation ausdrücklich in der Prozessordnung wieder verankert wird.

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