
Ab dem 1. November 2012 muss laut der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) jedes Unternehmen, das UV-Besonnungsanlagen („Solarien“) betreibt, zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal anbieten. Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden Mitarbeiter. Hinzu kommen zahlreiche technische Vorgaben. Das betrifft neben reinen Solarien oder Bäderbetrieben, die über UV-Bestrahlungsgeräte verfügen, natürlich auch Fitness- und Gesundheits-Studios sowie Wellness-Einrichtungen, die über Solarien verfügen.
Was bedeutet das für die Mitarbeiterqualifikation?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Vorschrift zur Personalqualifizierung und -zertifizierung im Studio gesetzeskonform umzusetzen.
1. Für kleine Studios mit wenigen Mitarbeitern bietet es sich beispielsweise an, alle Mitarbeiter, die im Verkauf beschäftigt sind, gemäß UV-Schutz-Verordnung zu qualifizieren und zu zertifizieren. Dann kann beim Kunden direkt abgefragt werden, ob er (auch) Interesse hat, die Solarien zu nutzen und im Fall der Fälle (wenn sich der Kunde für das Angebot entscheidet) erfolgt direkt nach Abschluss der Mitgliedschaft die nach UVSV vorgeschriebene Beratung und Einweisung.
2. Eine Alternative (z. B. bei mehr als 1-3 im Verkauf tätigen Mitarbeitern) ist, nur einzelne, ausgewählte Personen entsprechend zu qualifizieren wie z. B. die stellvertretende Studioleitung, den Studioleiter, Cheftrainer etc.. An diese Personen kann dann nach einem entsprechenden Interesse des Kunden im Rahmen des Verkaufsgespräches übergeben werden. Wichtig: Verfügt das Studio über maximal zwei Bestrahlungsgeräte, dann reicht es hier aus, wenn diese Personen zeitweise im Studio anwesend sind. Bei mehr als zwei Geräten müsste mindestens eine solche Fachkraft während der kompletten Betriebszeit anwesend sein!
3. Eine weitere Alternative ist, nach dem Verkaufsgespräch gesonderte Termine mit einer dieser ausgewählten Fachkräfte zu vereinbaren. Im Rahmen dieser Termine erfolgt dann die Beratung und Einweisung gemäß UV-Schutz-Verordnung. Diese letzte Variante ist dann natürlich nicht mehr möglich, wenn das Studio über mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräte verfügt. Denn dann besteht die Verpflichtung, während der gesamten Betriebszeit entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorweisen zu können.
Vorgaben zeitnah umsetzen
Mithilfe der Weiterbildung der BSA-Akademie zur „Fachkraft UVSV“ können alle Unternehmen, die UV-Bestrahlungsgeräte betreiben, ihre Mitarbeiter optimal auf eine Personenzertifizierung gemäß UVSV vorbereiten. Direkt im Anschluss an die BSA-Qualifikation kann eine solche Zertifizierung, welche durch die unabhängige Zertifizierungsstelle BSA-Zert vorgenommen wird, erfolgen. Weitere Informationen unter: www.bsa-akademie.de/uv-schutz.
Weitere Informationen:
Fachkraft UVSV (http://www.bsa-akademie.de/index.php?id=2080)
BSA-Zert (http://www.bsa-zert.de/)
Weitere Informationen unter:
http://www.bsa-akademie.de