USA-Inc.de informiert: Die Corporation in den USA

USA-Inc.de informiert: Die Corporation in den USA

Die bekannteste Gesellschaftsform in den USA ist die Corporation, welche
weitgehend der deutschen Aktiengesellschaft entspricht. Im Unterschied zu
deutschen Verhältnissen sind in den USA nicht nur große oder börsennotierte
Unternehmen als AG formiert. Auch zahlreiche amerikanische Kleinbetriebe
und Mittelständler nutzen die Vorteile einer Corporation, wobei zum einen der
Vorteil der Haftungsbeschränkung und zum anderen der erleichterte Zugang zu
Kapital durch Aktienausgabe hervorzuheben ist.

Das amerikanische Recht unterscheidet verschiedene Formen der
Aktiengesellschaft (Corporation): zum Beispiel die C-Corporation und die S-
Corporation. Die bezeichnenden Buchstaben C und S gehen auf den
jeweiligen Abschnitt der Abgabenordnung der USA zurück, welche die
Besteuerung der C- und S-Corporation regelt.

Die Gründung einer Corporation erfolgt, unabhängig ob es sich um eine C-
Corporation oder eine S-Corporation handelt, in gleicher Art und Weise,
wobei die Differenzierung erst in einem folgenden Schritt veranlasst wird.
Jedoch gibt es in den USA kein einheitliches Gesellschaftsrecht. Dieses liegt
in der Hoheit der einzelnen Bundesstaaten, so dass zum Beispiel in New
York ein anderes Gesellschaftsrecht gilt als in Florida oder Delaware. Bei der
Wahl des optimalen Standortes ist somit eine Auswahl zwischen den US-
Bundesstaaten zu treffen, deren Gesellschaftsrecht die größten Vorteile für
das eigene Unternehmen bietet.

Wir helfen Ihnen dabei, den für Ihren Unternehmenszweck besten
Gründungsstaat zu bestimmen und formieren Ihre eigene US-
Aktiengesellschaft so, dass die von Ihnen verfolgten Ziele optimal erreicht
werden können.

Insbesondere die steuerlichen Auswirkungen bei der Wahl des
Gründungsstaates werden dabei durch uns ausführlich betrachtet. Wir gelten
als Spezialisten für die zu beachtenden Wechselwirkungen, wenn Sie mit Ihrer
US-Corporation auch außerhalb der USA auftreten wollen, z.B. mit einer
Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland. Deshalb erhalten unsere
Mandanten im Rahmen der von uns angebotenen kostenfreien Erstberatung
eine umfassende, auf den individuellen Einzelfall bezogenen Rat.

Die Organe einer Corporation in den USA sind die “Directors”, “Officers” und
“Shareholders”.

Die strategischen Entscheidungen einer Corporation werden von den Directors
getroffen, welche von den Shareholders (Aktionären) gewählt werden.
Größere Unternehmen werden oft von mehreren Directors geführt, kleinere
Corporations oft auch nur von einem Director.

Officers leiten hingegen das Tagesgeschäft der Corporation und sind für die
praktische Umsetzung der Entscheidungen verantwortlich, welche die Directors
getroffen haben. Auc hin Deutshcland bekannte Officer-Funktionen sind die des
Chief Executive Officers (CEO), der die Geschäftsführung innehat, der Chief
Financial Officer (CFO) oder der Treasurer, welche für die Finanzbuchhaltung
und Finanzen der Corporation zuständig sind, sowie der Secretary.

Obwohl sich der Vergleich zu den Organen einer deutschen Aktiengesellschaft
anbieten (Board of Directors – Aufsichtsrat, Officers – Vorstand der AG), sind
die Befugnisse und auch Verantwortungsbereiche dieser Organe nicht mit den
deutschen Rechtsverhältnissen gleichzusetzen.

Wichtig: In den von uns für Gründungen bevorzugten US-Bundesstaaten
können diese Funktionen alle von einer einzigen Person wahrgenommen
werden. So ist die Gründung einer echten Ein-Mann-Aktiengesellschaft möglich.
Gerade kleinere Betriebe nutzen diese Möglichkeit, bei der der gründende
Unternehmer gleichzeitig Aktionär (also Inhaber) ist und die Director- sowie
Officer-Funktionen übernimmt.

Nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung durch unsere
Experten. Wir beraten Sie, wie Sie die Ziele, welche Sie mit Ihrer eigene US-
AG verfolgen, am besten erreichen können.