Urteil des OLG Bamberg:HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung legt Revision ein

Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung legt in
ihrem Rechtsstreit mit der Rechtsanwaltskammer München gegen das
Urteil des OLG Bamberg Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Die Anwaltskammer hatte von der HUK-COBURG
Rechtsschutzversicherung verlangt, eine Regelung nicht mehr
anzuwenden, nach der die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung auf die
anstehende Rückstufung im Schadenfreiheitssystem verzichtet, wenn ein
von ihr empfohlener Anwalt beauftragt wird. Dies wurde von der
Münchener Rechtsanwaltskammer beanstandet – sie sah hierin eine
rechtlich unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl.
Nachdem die Klage der Anwaltskammer in erster Instanz vom Landgericht
Bamberg noch zurückgewiesen wurde, hat das OLG mit Urteil vom 20.
Juni 2012 der Berufung stattgegeben. Diese Entscheidung lässt die
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung nun überprüfen.

Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstands der
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung begründet diesen Schritt: „Die
Ausführungen des Oberlandesgerichts lassen letztlich die eigentliche
Kernfrage dieses Rechtsstreits offen: Ab wann wird die freie
Willensentscheidung des Kunden durch das In-Aussicht-stellen
wirtschaftlicher Belohnungssysteme in unzulässiger Weise
beeinflusst?“ Es könne nicht sein, so Eberhardt weiter, dass nach den
Ausführungen des OLG pauschal jedwede, in dem zu entscheidenden Fall
sogar rein fiktive Erwartung eines zukünftigen und darüber hinaus
nicht sicher zu erwartenden Vorteils diese Schwelle per se
überschreite. „Dies entspricht nicht der wirtschaftlichen Realität im
täglichen Leben unserer Kunden und bedarf zumindest der
Differenzierung. Die Entscheidung zwingt uns damit, unsere Kunden
schlechter zu behandeln, als diese das erwarten und uns das notwendig
erscheint. Deshalb führen wir im Interesse unserer Kunden eine
Überprüfung durch den BGH herbei.“

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