Urteil des EuGH zu einer systematischen Arbeitszeiterfassung bedeutet noch mehr Bürokratie und Kosten

Anlässlich des in dieser Woche verkündeten
Urteils des EuGH zur Arbeitszeit und deren Erfassung äußerte sich
Carola Wolle, wirtschaftspolitische Sprecherin der Stuttgarter
AfD-Fraktion, wie folgt: „Die systematische Erfassung der gesamten
Arbeitszeit aller Arbeitnehmer in allen EU-Mitgliedsstaaten stellt
einen noch gar nicht absehbar hohen Aufwand an Zeit und vor allem
Kosten dar, die der Wirtschaft hierdurch entstehen werden. Es wird
zwar damit argumentiert, dass nur hierdurch die im EU-Recht
zugesicherten Arbeitnehmerrechte geschützt werden können, aber der
Aufwand an Kosten durch dieses bereits jetzt erkennbare
Bürokratie-Monster wird früher oder später Arbeitsplätze kosten, wenn
beispielsweise kleine Unternehmen hierdurch bisher nicht gekannte
Kosten für neue Zeiterfassungsgeräte oder entsprechende Software
entstehen“, so Wolle.

Bisherige Plicht der Ãœberstunden-Erfassung als nicht ausreichend
erachtet

Geklagt hatte in dieser Sache eine spanische Gewerkschaft gegen
den spanischen Ableger der Deutschen Bank. Dieses Urteil führt nun
dazu, dass selbst die Beantwortung von E-Mails von unterwegs oder
eventuell zu Hause als Arbeitszeit verbucht werden muss. „Es stellt
sich nun die Frage, wie die jetzt erforderliche
Arbeitszeitdokumentationspflicht insbesondere bei Heimarbeitsplätzen
umgesetzt werden soll. Führt beispielsweise eine Unterhaltung mit dem
eigenen Kind zu einer Arbeitsunterbrechung und somit zur
Aufzeichnungspflicht einer entsprechenden Arbeitsunterbrechung? Dies
stellt auch für die Arbeitnehmer einen deutlich erhöhten
Arbeitsaufwand und Dokumentationszwang dar, auch wenn es auf dem
ersten Blick vielleicht dazu dienen sollte, dass Arbeitszeit auch
korrekt erfasst werde und die Höchstarbeitszeit pro Tag nicht
überschritten werde. Die Verhältnismäßigkeit von Anspruch und
Wirklichkeit dieses Urteils lässt hier sehr zu wünschen übrig.“

EU-Gericht macht Arbeitszeitsysteme zur Verpflichtung

Die vom EuGH formulierte Vorgabe gelte nun für alle
EU-Mitgliedsstaaten. Sollte diese Verpflichtung nicht umgesetzt
werden, so würde gegen eine ganze Reihe von EU-Verordnungen und deren
Richtlinien verstoßen. „Es ist schon erstaunlich, dass bei einer
möglichen Nicht-Umsetzung zum Beispiel gegen die
EU-Arbeitszeitrichtlinie verstoßen wird, es vor dem Urteil jedoch
anscheinend keine rechtlichen Probleme oder Bedenken gab. Für mich
liegt diese Urteil jenseits jeglicher Vernunft und
Verhältnismäßigkeit und wird sicher keine Arbeitsplätze sichern oder
schaffen, sondern nur noch weitere Kosten für unsere Firmen im
Allgemeinen und unseren Mittelstand im Besonderen“, so Wolle
abschließend.

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