Unternehmen im Streit: Konflikte außergerichtlich lösen
Streit im Unternehmen oder unter befreundeten Unternehmern ist keine Seltenheit. Doch nicht jeder Streit gehört vor Gericht. Außergerichtliche Streitbeilegung durch Wirtschaftsmediation ist nicht nur eine sinnvolle sondern auch eine kostengünstige Alternative, Konflikte zu lösen. Dabei geht es nicht darum zu bestimmen, wer recht oder unrecht hat, sondern es wird um einen Konsens gerungen, wie das Beispiel eines Markenartikel-Herstellers zeigt, der aufgrund veränderter Rahmenbedingungen Probleme mit einem seiner Lieferanten bekommt.
Der Markenartikler musste seine Zahlungsziele für Einkäufe anpassen, nachdem er von einem internationalen Konzern übernommen wurde. Ein langjähriger lokaler Lieferant weigert sich, den Markenartikler unter den neuen Rahmenbedingungen weiter mit einem patentierten Markenprodukt zu beliefern. Es kommt zu Engpässen und Lieferausfällen. Verhandlungen bleiben erfolglos. Markenartikler und Lieferant einigen sich auf eine Wirtschaftsmediation mit Kostenteilung. Die Konfliktparteien kennen sich seit vielen Jahren persönlich.
Änderung des Zahlungsziels provoziert Lieferstopp:
Ein Markenartikler möchte die Akzeptanz der neuen Zahlungsziele, die sofortige Aufnahme der Belieferung, eine Sonderproduktion für die entgangene Ware, eine Entschädigung und Strafgelder-Übernahme für die Handelsforderungen an ihn sowie eine Vertragsänderung, die einen Zweitlieferanten erlaubt. Der Lieferant möchte die Gültigkeit der alten Zahlungsbedingung, eine Zinsausfall-Entschädigung für die zu spät gezahlten Rechnungen sowie eine schriftliche Bestätigung des Konzerns. Er möchte auch weiterhin eine gute Beziehung.
Existenzängste erschweren Verhandlungen:
Die Mediation findet im Beisein des jeweils anderen mit Begleitung durch einen Wirtschaftsmediator statt und ermöglicht die Würdigung der Gegenposition. Der Markenartikler erläutert die hohen Cash-Ziele. Die neuen Eigentümer werten Cash als oberstes Ziel, und seine persönliche Position im Unternehmen hängt davon ab. Der Lieferant macht die seit Jahren sinkenden Margen für seine Produkte geltend. Die Patente sind seine einzige „Waffe“. Eine Lösung kann es nur geben, wenn er in seiner Existenz nicht gefährdet werde.
Wissen um Abhängigkeiten ermöglicht Lösung:
Die Abhängigkeit beider Konfliktparteien vom Anderen hat zu großer Betroffenheit geführt. Insbesondere das Verständnis für die Gefahr die von Dritten ausgeht wurde so noch nicht gesehen. Man einigte sich auf eine Erfüllung der Zahlungszielforderung des Konzerns bei gleichzeitiger Kaufpreiserhöhung. Eine Preissicherheit wurde für den Lieferanten ebenso vereinbart wie eine Bestellung in größeren Chargen.
Insgesamt wurden 4 Sitzungen á 2 Stunden mit Kosten von 3.200 durchgeführt. Der Streitwert lag bei über 280.000 . Eine erstgerichtliche Auseinandersetzung hätte gemäß Prozesskostenrechner mindestens 21.000 gekostet – mit Berufung 46.000.