Film-, Fernseh- und Rundfunkwirtschaft
sowie Verlage stehen ähnlich wie vor einigen Jahren die
Musikindustrie branchenübergreifend vor erheblichen Herausforderungen
hinsichtlich des Schutzes ihrer Angebote. Unter dem Motto „Mein
Inhalt – Dein Geschäftsmodell?“ diskutierten deshalb führende
Vertreter, unter anderem des Axel Springer Verlages, der
ProSiebenSat.1 Media AG, des NDR und des VPRT, heute in München über
die Frage, mit welchen Mitteln Kreativität angesichts neuer
technologischer Entwicklungen wirksam geschützt werden kann.
„Die Nachfrage nach hochwertigen und spannenden Inhalten ist auch
in der digitalen Welt riesig. Im Verhältnis dazu sind aber die
Zahlungsbereitschaft und vor allem ein angemessener Schutz gering.
Der VPRT begrüßt vor diesem Hintergrund ganz ausdrücklich die
allgemeine Debatte über die Wertigkeit von kreativer Leistung und
Werkverwertung im digitalen Umfeld. Um bestehende Schlupflöcher zu
schließen und zu einer zeitgemäßen Anpassung des Urheberrechts zu
kommen, muss mit Blick auf das seit langem bestehende
Leistungsschutzrecht der Rundfunkveranstalter in gewissen Bereichen
gleichwohl deutlich nachjustiert werden“, forderte Claus Grewenig,
stellvertretender VPRT-Geschäftsführer.
Man könne nicht ausblenden, dass die Zahl kopierter und
gestreamter Inhalte zum Beispiel auf illegalen Streaming-Plattformen
oder in Tauschbörsen in den vergangenen Jahren massiv gestiegen sei.
Die einfache Reproduktion digitaler Inhalte entwerte die
Auswertungsmöglichkeiten.
Conrad Albert, General Counsel der ProSiebenSat.1 Media AG,
unterstrich die Bedeutung der Sendeunternehmen: „Die in Deutschland
abgerufenen Bewegtbildinhalte im Netz resultieren zu einem Großteil
aus linearen TV-Angeboten. Internet wäre ohne diesen Content kaum
vorstellbar. Ob Catch Up-TV, Video-on-Demand, User Generated Content-
oder Social Media-Plattformen – die Sender haben neben klassischem
Rundfunk auch im Web 2.0 eine Vielzahl von attraktiven legalen
Angeboten geschaffen. Notwendig ist eine Sensibilisierung des
gesamtgesellschaftlichen Unrechtsbewusstseins durch die Politik. Zum
Schutz vor Diebstahl geistigen Eigentums brauchen wir eine digitale
Wegfahrsperre.“
Gemeinsam sprachen sich die Sendervertreter für eine zeitnahe
Stärkung ihres Leistungsschutzrechtes durch die Einbeziehung in die
sogenannte Pauschalabgabe für Privatkopien sowie für eine
Aktualisierung des sogenannten Kneipenrechts aus. Notwendig seien
zudem ein effizienteres Vorgehen gegen Internet Service Provider
sowie ein umfassenderer Schutz des Sendesignals gegen Ãœberblendung
durch sogenannte Widgets, die etwa auf hybriden Endgeräten eine
kommerzielle Ausnutzung der Reichweite von TV-Inhalten möglich
machen.
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