Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können Lehrlinge und Studenten künftig die Kosten ihrer Ausbildung leichter steuerlich geltend machen. Doch Finanzminister Schäuble steuert gegen: Er will die geplante Absetzbarkeit von Ausgaben für Ausbildung und Studium per Gesetz aushebeln und prangert das Urteil des Bundesfinanzhofs als gesetzeswidrig an.
Seine Argumentation lautet gegenüber der dpa: „Erstausbildung sind keine Werbungskosten oder Sonderausgaben“ und zielt darauf ab, dass das Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten keinen Bestand haben kann. „Ich bin für eine Gesetzesänderung“, so Schäuble weiter. Parteimitglieder der CDU/CSU und FDP haben sich bisher eher wohlwollend über das Bundesfinanzhofurteil geäußert und dürften nun mit der Stimme aus den eigenen Reihen einen internen Konflikt haben.
Noch am Mittwoch hatte der Bundesfinanzhof entschieden: Die Kosten eines Erststudiums oder einer sonstigen teuren Ausbildung sind künftig steuerlich absetzbar. Das soll auch noch Jahre später gültig sein, wenn es darum geht, das erste Gehalt zu versteuern. Die Kosten betreffen primär Studiengebühren, Bücher, Fahrkosten zur Uni, aber nicht den Unterhalt beziehungsweise die Miete für einen Studentenwohnung oder Kosten einer Wohngemeinschaft. Die Urteile des Bundesfinanzhofs sind somit in der letzten Instanz rechtskräftig. Doch eine sogenannte Bindungswirkung haben sie erst einmal nur im konkreten Fall. Die Steuerverwaltung muss Urteile des Bundesfinanzhofs erst beachten, wenn sie im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Das ist bisher noch nicht geschehen. Eine dementsprechende Entscheidung, ob und wann dies geschieht, treffen die Finanzministerien von Bund und Ländern gemeinsam.
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