GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Erfolgt der Abschluss der Versicherung noch in diesem Jahr, beträgt der Garantiezinssatz 2,25 %. Bei Neuverträgen, die ab dem 1.1.2012 abgeschlossen werden, reduziert sich dieser auf nur noch 1,75 %.
Des Weiteren gilt bei Lebensversicherungsverträgen, die seit 2005 abgeschlossen werden, der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und den entrichteten Beiträgen als steuerpflichtiger Ertrag. Erfolgt die Auszahlung nach Ablauf von zwölf Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres nach Vertragsabschluss, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages steuerpflichtig. Diese Altersgrenze er-höht sich auf das 62. Lebensjahr, wenn der Vertrag erst in 2012 abgeschlossen wird.
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