Anlässlich der heutigen Sachverständigen-Anhörung
im Deutschen Bundestag zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie
appelliert der Deutsche Zigarettenverband (DZV) an die Abgeordneten,
eine faire Fristenregelung zur Produktionsumstellung zu schaffen, die
allen Unternehmensgrößen gerecht wird. Die Expertenbefragung machte
deutlich, dass andernfalls eine Marktbereinigung insbesondere zu
Lasten kleiner und mittelständischer Unternehmen und der dortigen
Beschäftigten zu erwarten ist.
Ein zentrales Thema der Anhörung im Ausschuss für Ernährung und
Landwirtschaft war die zu knappe Frist zur Umstellung der Produktion
auf die geänderten EU-Vorgaben bis zum 20. Mai 2016. Der technische
Sachverständige Prof. Dr. Lutz Engisch von der Hochschule für
Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig stellte hierzu fest,
dass die erforderlichen Änderungen im Verpackungsdesign und der
Verpackungsmaschinerie für Tabakerzeugnisse von den meisten
Herstellern in der verbleibenden Zeit definitiv nicht zu
bewerkstelligen seien. Gerade mittelständische Unternehmen, die nicht
von der Zulieferindustrie bevorzugt bedient werden, könnten
Leidtragende einer zu knapp bemessenen Umstellungsfrist werden.
DZV-Geschäftsführer Jan Mücke sagte dazu heute in Berlin: „Wir
brauchen eine faire Fristenregelung, die für alle Tabakhersteller in
Deutschland machbar ist. Dies muss unabhängig von Unternehmensgröße,
Marktanteil oder Produktvielfalt gelten.“
Bereits am 29. Januar hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme
eine Verlängerung der Frist gefordert. DZV-Geschäftsführer Mücke
appelliert an die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, dem
Petitum der Ländervertretung zu folgen: „Es darf nicht sein, dass
über Tabakregulierung verdeckte Wettbewerbspolitik betrieben wird.
Wir brauchen Chancengerechtigkeit für sämtliche Hersteller, indem
eine realistische Umsetzungsfrist zur Produktionsumstellung gewährt
wird.“
Die EU-Tabakproduktrichtlinie, die u.a. die Einführung
großflächiger Warnhinweise mit Schockbildern auf 65 Prozent der
Packungsfläche von Tabakerzeugnissen vorsieht, muss bis zum 20. Mai
2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ab dem gleichen Datum
dürfen die Hersteller nur noch Produkte entsprechend der geänderten
Bestimmungen herstellen. Auch aufgrund lange Zeit fehlender
Detailbestimmungen der EU-Kommission zur Umsetzung der Richtlinie hat
sich der Gesetzgebungsprozess in Deutschland und damit auch die
Schaffung der erforderlichen Rechtssicherheit für die betroffenen
Unternehmen verzögert. Die Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes im
Deutschen Bundestag wird für den 25. Februar erwartet.
Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv „Genuss braucht
Verantwortung“ engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.
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