Wie der Deutsche Steuerberaterverband mitteilt, sieht eine neue Verwaltungsrichtline vor, dass verspätete Erklärungen direkt der Strafsachenstelle zugeleitet werden. Dem säumigen Zahler drohen Bußgelder oder sogar härtere Strafen. Bisher hatten sich die Finanzämter bei verspätet gezahlten Umsatzsteuern oftmals gnädig gezeigt, weil es sich in der Regel nicht um vorsätzliche Steuerhinterziehung, sondern um ein Versäumnis wegen Krankheit, fehlenden Unterlagen oder schlichtweg Vergessen handelte. Ab sofort sollte man nicht mehr mit Kulanz rechnen und den Abgabetermin möglichst einhalten.
Um das künftig zu umgehen, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem externen Buchhaltungsservice Dienstleister an. Diese Unternehmen übernehmen die externe Finanzbuchhaltung, Outsourcingbuchhaltung und Buchhaltungsservice mit funktionierenden Timelines, so daß sich Mandanten darum nicht mehr zu kümmern brauchen.
Die Vorteile des Outsourcing der Buchhaltung und Finanzbuchhaltung an einen Buchhaltungsservice Dienstleister sind nicht zu übersehen. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist die wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und Steuern.
In Zusammenarbeit mit einem Steuerberater-Pool und assoziierten Partnern des Partnernetzwerks unterstützt der
MWS-Buchhaltungsservice Kunden und Mandanten bei allen Aufgaben der Finanzbuchhaltung, Outsourcing der Buchführung, des Rechnungswesens, Jahresabschluss, Bilanz, Einkommenssteuererklärung, Lohnsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung im Bereich von klassischem, temporärem, online und mobilem Buchhaltungsservice im Rahmen des § 6 Abs.4 StBerG.
MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen & Finanzen, Personal & Gehalt sowie Auftrag & Verwaltung.
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