Umsatzrückgang als Verdachtsmoment illoyaler Mitarbeiter – Detektei Lentz deckt auf!

Umsatzrückgang als Verdachtsmoment illoyaler Mitarbeiter – Detektei Lentz deckt auf!

Dieser Verdachtsmoment veranlasste den Mandanten, der Sache näher auf den Grund zu gehen und beauftragte deshalb die Detektei Lentz (www.lentz-detektei.de/), den Außendienstmitarbeiter zwei Wochen in Folge zu beobachten. Die Zielperson wurde durch drei Detektive der mobilen Observationsgruppe der Detektei Lentz observiert.

Im Verlauf der Observation stellte sich schnell heraus, dass besagter Außendienstmitarbeiter in der Tat von ca. 07:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr von montags bis freitags in seinem üblichen Großraum und bis nach Aachen unterwegs war. Die Zielperson nahm auch zahlreiche Aufträge an und hetzte mit Anzug und Krawatte von Termin zu Termin. Er war also wirklich fleißig…

Jedoch landeten – wie die eingesetzten Detektive der Detektei Lentz nachweisen konnten – nur rund 50% aller Aufträge bei seinem Arbeitgeber. Der Rest wurde einmal wöchentlich bei einem – offenbar gut zahlenden – Mitbewerber seines Arbeitgebers abgegeben und von diesem „schwarz“ mit Bargeldzahlungen an den Außendienstmitarbeiter vergütet. Zu diesem Ergebnis kamen die ermittelnden Detektive der Detektei Lentz am Ende der ersten Woche als sich die Zielperson mit dem Mitbewerber traf.

Als der Mandant der Detektei Lentz von diesem Ermittlungsergebnis erfuhr, feuerte er den Außendienstler nicht nur sofort fristlos, sondern schaltete auch unmittelbar seinen Anwalt ein, welcher nicht nur die Detektivkosten, sondern auch weitere Schadensersatzansprüche gegen den Ex-Außendienstmitarbeiter geltend machte. Alles in allem summiert sich die berechtigte Forderung des Auftraggebers der Detektei Lentz so auf über 60.000,00 EUR. Der Anwalt des Ex-Außendienstmitarbeiters signalisierte bereits deutlich eine außergerichtliche Einigungsbereitschaft, um ein Verfahren und eine Strafanzeige zu vermeiden.

Unerlaubte Nebentätigkeit ist nur ein Oberbegriff für zahlreiche, teils arbeitsrechtlich, teils strafrechtlich relevante Fehlverhalten von Mitarbeitern. Was erlaubt ist und was nicht, darüber informiert die Detektei Lentz auf ihrer Spezialseite http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/nebentaetigkeit.html . Weiterhin wird hier dargelegt, welche Handlungsmöglichkeiten Arbeitgeber im Bedarfsfall haben bzw. welche Konsequenzen unerlaubte Nebentätigkeiten für den Mitarbeiter haben können.

Weitere Informationen unter:
http://lentz-detektei.de/