Umfrage: Steuerberater haften stärker bei Firmenpleiten

Steuerberater müssen sich darauf einstellen, künftig
vermehrt selbst zu haften, falls ein Klient zahlungsunfähig wird. 65
Prozent der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter stufen diese
Gefahr als hoch oder sehr hoch ein. Damit liegt das Haftungsrisiko
von Steuerberatern über dem von Wirtschaftsprüfern (53 Prozent) und
Rechtsanwälten (43 Prozent). Das ergibt eine Umfrage des
D&O-Versicherers VOV und des Deutschen Instituts für angewandtes
Insolvenzrecht (DIAI) unter 75 erfahrenen Insolvenzverwaltern.

Ein Grund für das hohe Haftungsrisiko ist die verschärfte
BGH-Rechtsprechung (IX ZR 285/14), nach der Steuerberater ihre Kunden
darauf hinweisen müssen, wenn deren Firmen insolvenzreif sind. Ein
einfacher Hinweis darauf, dass der Betrieb überschuldet ist, reicht
nicht mehr aus. Vielmehr müssen Steuerberater die verantwortlichen
Geschäftsführer darauf hinweisen, dass sie einen Insolvenzantrag
stellen müssen. „Wer als Steuerberater zulässt, dass Mandanten die
eigene Insolvenz verschleppen, macht sich möglicherweise strafbar und
setzt dabei auch seine Zulassung aufs Spiel“, sagt Prof. Hans
Haarmeyer vom DIAI.

Größter Streitpunkt vor Gericht sind dabei immer wieder Zahlungen,
die Geschäftsführer zwischen Insolvenzreife und Insolvenzantrag
leisten. Darum ist es so wichtig, dass sie den genauen Zeitpunkt
erkennen, ab dem das eigene Unternehmen insolvenzreif ist. Ansonsten
müssen sie den dadurch entstandenen Schaden privat ersetzen. Jetzt
deutet sich jedoch eine ganz neue Vorgehensweise an, um solche
Zahlungen zurückzufordern. „Insolvenzverwalter betreiben sehr aktiv
die Inanspruchnahme von Steuerberatern“, erklärt Haarmeyer. „Kunden
treten dafür ihre Ansprüche ab, damit der Insolvenzverwalter direkt
gegen den Steuerberater vorgehen kann. So entsteht enormer Druck vor
möglichen Gerichtsverhandlungen. Der frühere Mandant wird plötzlich
zu einem zentralen Zeugen im Prozess gegen den Steuerberater.“

Der Insolvenzexperte rät Steuerberatern, in kritischen Situationen
intensiv auf die Folgen eines verspätet gestellten Insolvenzantrags
hinzuweisen und notfalls das Mandat ganz niederzulegen. „Die deutsche
Klagefreudigkeit schlägt seltsame Blüten“, kritisiert auch Diederik
Sutorius, Chef des Kölner D&O-Versicherers VOV. Er schlägt vor, unser
Verständnis von Gläubigerschutz zu überdenken. „In Deutschland heißt
Gläubigerschutz vor allem, Gläubiger vor Verlusten zu schützen.
Besser ist, Unternehmen vor Gläubigern zu schützen und sie dabei zu
unterstützen, sich zu sanieren und Arbeitsplätze zu erhalten.“

Die VOV unterstützt vor diesem Hintergrund Initiativen der EU für
ein präventives Sanierungsverfahren. Vorbild seien die USA. Deren
Insolvenzrecht (Chapter 11) zielt darauf ab, möglichst viele
Arbeitsplätze zu erhalten und zu diesem Zweck eventuell auch Schulden
zu erlassen. Viele Banken bemängeln deshalb, dass sich die
Unternehmen auf Kosten der Gläubiger entschulden könnten. Nach
Ansicht von Diederik Sutorius überwiegen jedoch die Vorteile: „Wir
müssen uns von dem Reflex lösen, im Krisenfall auf das schnelle und
vermeintlich sichere Geld zu schauen. Ein saniertes Unternehmen ist
viel mehr wert als die mit hohen Rechtskosten erstrittenen
Schadenersatzzahlungen.“

Über die Studie:

Der D&O-Versicherer VOV und das Deutsche Institut für angewandtes
Insolvenzrecht (DIAI) haben zwischen Oktober 2017 und Januar 2018
online insgesamt 720 Insolvenzverwalter und Rechtsanwaltskanzleien
befragt. Die Rücklaufquote betrug 10,4 Prozent. Die 75 Teilnehmer
beschäftigen sich zu 80 Prozent bereits seit mehr als zehn Jahren mit
Insolvenzen.

Über die VOV:

Die VOV GmbH ist einer der führenden deutschen Anbieter von
D&O-Versicherungen. Seit 1996 arbeitet die VOV als
Managementgesellschaft für sechs namhafte Versicherer:
AachenMünchener AG, Continentale Sachversicherung AG, Generali
Versicherung AG, HDI Global SE (the Netherlands), Inter Allgemeine
Versicherung AG und Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG. Die VOV
GmbH mit Sitz in Köln ist zuständig für die Bearbeitung und
Verwaltung des gesamten Geschäfts rund um Organhaftung und
Managerservices. Mehr Informationen: https://vov-organhaftung.de.

Über das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht:

Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) ist
ein unabhängiger Zusammenschluss von Hochschullehrern aus ganz
Deutschland, die einen wesentlichen Teil ihrer Forschungs- und
Lehrvorhaben dem Unternehmen in der Krise und insbesondere dem
Insolvenzrecht widmen. Das DIAI wurde 2004 gegründet und mit Sitz in
Bonn ins Vereinsregister eingetragen. Mehr Informationen:
www.diai.org.

Pressekontakt:
Florian Bongartz
+49 221 931293-57
fbongartz@vov.eu
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