Zwei Drittel der Insolvenzverwalter in Deutschland
kritisieren, dass sich die Manager-Versicherung von Geschäftsführern
querstellt, wenn es um die Auszahlung der Versicherungssumme geht.
Häufig oder sogar sehr häufig würden die Assekuranzen die geltend
gemachte Forderungshöhe bestreiten. Fast die Hälfte beklagt eine
grundsätzliche Ablehnungshaltung. Gleichzeitig müssen die Befragten
zugeben, dass kein einziger Anspruch vollumfänglich durchgeht. Das
ergibt eine Umfrage des D&O-Versicherers VOV und des Deutschen
Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) unter 75 erfahrenen
Insolvenzverwaltern.
Der Kölner D&O-Versicherer VOV gibt zu bedenken, dass viele der
gestellten Forderungen zu hoch greifen und zumindest teilweise auch
nicht plausibel seien. In der Regel vergleichen sich die
Streitparteien außergerichtlich. Das bestätigen auch die
Anspruchsteller selbst. Mehr als die Hälfte der Insolvenzverwalter
einigt sich dabei jedoch auf einen Betrag, der deutlich unterhalb der
ursprünglich geforderten Summe liegt. „Insolvenzverwalter stecken in
einem Dilemma“, sagt VOV-Chef Diederik Sutorius, „Die Gläubiger
wollen möglichst viel Geld retten. Insolvenzverwalter, die zu wenig
fordern, müssen sich häufig verantworten und können für entgangene
Schadenersatzzahlung selbst zur Kasse gebeten werden.“
Ein häufiger Streitpunkt sind Zahlungen, die ein Geschäftsführer
geleistet hat, obwohl das Unternehmen bereits insolvenzreif gewesen
ist. Fließen trotzdem Gelder, müssen Manager dafür privat eintreten
(§64 GmbHG). Laut OLG Celle handelt es sich dabei jedoch nicht um
einen Vermögensschaden (Az. 8 W 20/16). 59 Prozent der
Insolvenzverwalter bestätigen, dass Versicherer solche Schäden daher
selten oder nie erstatten. Weitere 32 Prozent sprechen von
gelegentlichen Zahlungen. Diederik Sutorius von der VOV gibt
Entwarnung: „Aktuelle Vertragsbedingungen decken das Haftungsrisiko
für Manager ausdrücklich ab, falls sie nach Insolvenzreife weitere
Zahlungen leisten.“
Unklare Rechtslagen sind nicht der einzige Grund für
Auseinandersetzungen mit dem D&O-Versicherer. Das Deutsche Institut
für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) kritisiert etwa, dass selbst
Forderungen in Millionenhöhe häufig unzureichend begründet werden.
„Jede zweite Inanspruchnahme gegen einen D&O-Versicherer bleibt
hinter den Standards zurück, die für eine erfolgreiche Klage gegen
einen betroffenen Geschäftsführer einzuhalten wären“, erläutert Prof.
Hans Haarmeyer vom DIAI. Mit moderner Software sei die Schadenhöhe
zwar relativ leicht zu ermitteln. „Insolvenzverwalter sollten sich
nicht allein auf die Summen verlassen, die der Computer auswirft“, so
Prof. Haarmeyer.
Über die Studie:
Der D&O-Versicherer VOV und das Deutsche Institut für angewandtes
Insolvenzrecht (DIAI) haben zwischen Oktober 2017 und Januar 2018
online insgesamt 720 Insolvenzverwalter und Rechtsanwaltskanzleien
befragt. Die Rücklaufquote betrug 10,4 Prozent. Die 75 Teilnehmer
beschäftigen sich zu 80 Prozent bereits seit mehr als zehn Jahren mit
Insolvenzen.
Über die VOV:
Die VOV GmbH ist einer der führenden deutschen Anbieter von
D&O-Versicherungen. Seit 1996 arbeitet die VOV als
Managementgesellschaft für sechs namhafte Versicherer:
AachenMünchener AG, Continentale Sachversicherung AG, Generali
Versicherung AG, HDI Global SE (the Netherlands), Inter Allgemeine
Versicherung AG und Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG. Die VOV
GmbH mit Sitz in Köln ist zuständig für die Bearbeitung und
Verwaltung des gesamten Geschäfts rund um Organhaftung und
Managerservices. Mehr Informationen: https://vov-organhaftung.de.
Über das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht:
Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) ist
ein unabhängiger Zusammenschluss von Hochschullehrern aus ganz
Deutschland, die einen wesentlichen Teil ihrer Forschungs- und
Lehrvorhaben dem Unternehmen in der Krise und insbesondere dem
Insolvenzrecht widmen. Das DIAI wurde 2004 gegründet und mit Sitz in
Bonn ins Vereinsregister eingetragen. Mehr Informationen:
www.diai.org.
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