Vor gut drei Jahren hat der deutsche Gesetzgeber in
Reaktion auf die rasante Zunahme von Limited-Gründungen eine Reform
des GmbH-Gesetzes verabschiedet. Seither ist mit der
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), der sogenannten
Mini-GmbH, eine vereinfachte Form der GmbH auf dem deutschen Markt
vertreten.
Gründungsexperten kommen im Rückblick zu dem Schluss, dass der
Ansatz der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zwar richtig,
aber in der Umsetzung viel zu zaghaft war. Die Gründung der
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist zum Beispiel nur
dann vereinfacht gegenüber der GmbH oder einer Limited, wenn sie nach
dem Musterprotokoll erfolgt. Das schließt allerdings viele
Gründungswillige von der vereinfachten Gründung aus. Mit der Folge,
dass der Kostenvorteil bei der Mini-GmbH – der zur Gründung anreizen
soll – nicht mehr greift.
Bei einer Gründung mit Hilfe des Musterprotokolls darf es zum
Beispiel maximal drei Gesellschafter geben, von denen allerdings nur
einer zum Geschäftsführer ernannt werden darf. Gerade Startups werden
aber oft von mehreren Gesellschaftern gegründet, die dann auch alle
das Unternehmen als Geschäftsführer repräsentieren sollen.
Zahlreiche weitere Regelungen wie die Verpflichtung, 25% des
Jahresgewinnes bis zur Erreichung von 25.000 Euro Stammkapital
anzusparen, die aufwändige Prozedur beim Wechsel von Gesellschaftern
und Geschäftsführern und weitere Details haben dazu geführt, dass die
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in der Praxis nicht die
Erleichterungen für Gründer gebracht hat, die man sich erhofft hatte.
Vielmehr wurden gerade durch die Ansparverpflichtung das
Haftungsrisiko gegenüber der Limited deutlich erhöht.
GO AHEAD als Gründeragentur setzt daher weiter auf die englische
Limited mit ihrer Flexibilität und den Gestaltungsmöglichkeiten. Vor
allem die Umsetzung des Companies Act aus dem Jahr 2006 hat die
Limited noch attraktiver für deutsche Gründer gemacht.
„Im Prinzip ist die Mini-GmbH ein guter Ansatz“, erklärt Ralf
Braun, Geschäftsführer von GO AHEAD. „Nach drei Jahren, in denen wir
Erfahrungen mit der neuen Rechtsform sammeln konnten, muss ich
allerdings feststellen, dass es tatsächlich ein halbherziger Versuch
ist. Wir als Gründeragentur betreuen seit rund 10 Jahren junge
Gründer bei ihrem wichtigen Schritt in die Selbstständigkeit oder in
Phasen der Expansion. Aus unserer Erfahrung sowohl mit der Limited
als auch mit der UG ist klar: Die Gründung einer UG nach
Musterprotokoll ist zwar ähnlich einfach wie die der Limited, wir
setzen aber weiterhin auch auf die Limited, denn sie bietet den
Gründern höhere Flexibilität, ohne eischränkende Regelungen wie der
Zwangsansparung von Eigenkapital. Und hinsichtlich der Bonität ist es
unerheblich, ob das Haftungskapital 1 Euro bei der Limited oder bei
der UG beträgt. Probleme bereitet nicht die Rechtsformen an sich,
sondern nur unseriöse Geschäftsleute, die sich dieser oder anderer
Rechtsformen bedienen.“
Eine detaillierte Aufstellung von Vor- und Nachteilen der
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und der Limited finden
Sie unter
http://www.go-ahead.de/Gesellschaftsformen/Limited/Informationen
Pressekontakt:
Simon Fritzsche
simon.fritzsche@go-ahead.de
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