Die Europäische Union hat am Dienstag die
umstrittene Tabakprodukt-Richtlinie veröffentlicht. Diese muss nun
innerhalb von 24 Monaten von den Mitgliedstaaten der EU in nationales
Recht umgesetzt werden. In einem aktuellen Gutachten hat die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) nach
Vorgaben des Statistischen Bundesamtes ermittelt: Durch das neue
Regelpaket entstehen allein in Deutschland einmalig ca. 106,5 Mio.
Euro an Bürokratiekosten. Und danach fallen durch das Brüsseler
Mammutwerk in jedem weiteren Jahr zusätzlich ca. 111,2 Mio. Euro an.
Geht man davon aus, dass die Richtlinie in zehn Jahren von der
EU-Kommission wieder auf den Prüfstand gestellt wird, würden sich die
Kosten in Deutschland bis dahin entsprechend auf ca. 1,2 Mrd. Euro
summieren.
Vier Jahre haben die Überarbeitung und die Verhandlungen über die
neue EU-Tabakprodukt-Richtlinie gedauert. Die finalen Inhalte der
Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40/EU wurden am Dienstag, 29. April
2014, im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell veröffentlicht.
Damit tritt sie in 20 Tagen in Kraft. Die Richtlinie sieht für
Zigaretten und Feinschnitt unter anderem großflächige Schockbilder
auf Verpackungen sowie ein Verbot von Aromastoffen vor. Hinzu kommen
zahlreiche neue Vorschriften zur detaillierten Rückverfolgbarkeit von
Tabakprodukten. Bereits jetzt ist klar: Die Umsetzung wird enorme
Kosten verursachen. Betroffen sind alle Wirtschaftszweige der
Branche: Hersteller und Importeure, Groß- und Einzelhandel sowie
Zuliefererunternehmen und weitere kleine und mittlere Unternehmen.
Milliardenteures Regelwerk: Neue EU-Richtlinie belastet
Unternehmen
Die überarbeitete EU-Richtlinie dürfte allein an Initialkosten
neue Bürokratieaufwände in Höhe von ca. 106,5 Mio. Euro produzieren.
Die jährlichen Folgekosten dürften mit ca. 111,2 Mio. Euro sogar noch
höher ausfallen. Das zeigt ein aktuelles Gutachten der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) im
Auftrag der Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e. V., dem die
Philip Morris GmbH angehört.
Die Bürokratiekosten wurden mit Hilfe des sogenannten
Standard-Kosten-Modells erhoben, einer anerkannten Methode zur
Schätzung von Bürokratiekosten nach den Vorgaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis). Dabei wurden alle Wirtschaftsebenen der
deutschen Tabakwirtschaft, die von der Umsetzung der Richtlinie in
nationales Recht betroffen wären, berücksichtigt.
„Wir haben mit hohen Kosten gerechnet. Doch die Ergebnisse dieses
Gutachtens sind für uns ein Schock. Dass die Umsetzung so teuer sein
würde, hatten wir nicht erwartet. Diese extrem hohen Bürokratiekosten
haben für die kleinen und mittelständischen Familienunternehmen der
Zigarrenindustrie fast schon prohibitiven Charakter“, erklärt Bodo
Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbands der Zigarrenindustrie.
Folgen für kleine und mittlere Firmen dramatisch
PwC hat insgesamt 41 Anforderungen in der TPD identifiziert, die
künftig deutlich höhere Kosten verursachen. „Die EU hat mit der neuen
Richtlinie ein Bürokratiemonster geschaffen, das massiven
finanziellen Schaden im Mittelstand anrichten wird“, kritisiert Franz
Peter Marx, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der
Rauchtabakindustrie (VdR). In dem Branchenverband sind überwiegend
mittelständische und familiengeführte Unternehmen vertreten.
„Verpackungsmaschinen müssen neu ausgestattet und andere IT-Systeme
angeschafft werden. Vor allem kleine Betriebe und Mittelständler, die
in geringen Chargen und auf Vorrat produzieren, stoßen an ihre
finanziellen Grenzen“, so Marx. „Die EU hat mit der Richtlinie
Verpflichtungen geschaffen, die für die Kommissionierung der
Tabakwaren Investitionen in einer Höhe erforderlich machen, die für
unsere Unternehmen kaum zu stemmen sind.“
Neue Regelungen zur Rückverfolgbarkeit besonders kostenintensiv
Größter Kostentreiber ist demnach die Verpflichtung, ein neues
System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten in der Lieferkette
zu installieren. Diese wird einmalige Bürokratiekosten von rund 39,5
Mio. Euro verursachen und zusätzlich mit weiteren 75,9 Mio. Euro pro
Jahr zu Buche schlagen. Die neue Richtlinie sieht vor, dass
Verpackungen von Tabakerzeugnissen künftig ein individuelles
Erkennungsmerkmal tragen sollen. Ãœber dieses soll der Weg aller
Packungen von der Produktionsmaschine bis zum Einzelhandel
aufgezeichnet werden: „Bei mehreren hunderttausend Verkaufsorten und
ca. 4 Mrd. legal verkauften Zigarettenschachteln jedes Jahr allein in
Deutschland entsteht eine Datenflut, die nur schwer zu bewältigen
sein wird und die keinen Mehrwert bringt“, sagt Rainer von Bötticher,
der Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels e.V.
(BTWE).
Verantwortung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
Die Vertreter der Branche in Deutschland hoffen auf eine
verantwortungsvolle Umsetzung mit Bedacht, die ihnen nicht noch
zusätzliche, kaum zu bewältigende Belastungen aufbürdet. „Wir stehen
zu unserem Teil der Verantwortung bei der Sicherstellung von
Regulierungsmaßnahmen und werden unseren Beitrag dazu leisten, die
neuen Aufgaben umzusetzen. PricewaterhouseCoopers hat die
Bürokratiekosten der in der Brüsseler Richtlinie definierten
Maßnahmen für die Branche klar identifiziert. Es liegt nun an der
Politik, die nationale Umsetzung so zu gestalten, dass die Kosten
nicht noch weiter explodieren“, äußert Claudia Oeking,
Pressesprecherin der Philip Morris GmbH, ihre Hoffnung. Die
detaillierte Betrachtung des Gutachtens ist hierfür eine Richtschnur.
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