Im Gegensatz zur Regelung in Deutschland besteht in den USA kein einheitliches Gesellschaftsrecht. Auf Bundesebene gibt es lediglich unverbindliche Modellgesetze. Dies hat zur Folge, dass die einzelnen Bundesstaaten der USA zum Teil unterschiedliche Bestimmungen erlassen haben. Unter besonderer Berücksichtigung des Rechts des Bundesstaates Florida werden die Grundzüge der einzelstaatlichen Regelungen im Folgenden vorgestellt.
In den USA ist ebenso wie in Deutschland eine wirtschaftliche Betätigung als Einzelunternehmer (sog. Sole Proprietorship) möglich. Zwar ist die Geschäftsaufnahme dann unkompliziert und wenig kostenintensiv. Jedoch ist der Unternehmer auf sich alleine gestellt, da ausschließlich er der Eigentümer der Unternehmung ist. Er haftet weiterhin persönlich mit seinem Privatvermögen für alle Schulden und Verpflichtungen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit. Aus diesem Grunde ist die Gründung einer Gesellschaft meist vorteilhafter. Dabei sind die in den USA geltenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
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