
„General Partnership“
Zusammenschluss von zwei Personen, die als Miteigentümer ein auf Dauer angelegtes Erwerbsgeschäft betreiben.
„Limited Partnership“
Zusammenschluss von mindestens von einem „General Partner“ und mindestens einem „Limited Partner“. Der „General Partner“ haftet unbeschränkt, der „Limited Partner“ in Höhe seiner Einlage. Diese Gesellschaftsform kann am besten mit einer GmbH & Co.KG verglichen werden.
„Limited Liability Partnership“
Ist eine Sonderform und wird beim „Secretary of State“ eingetragen. In einigen Staaten haftet nach der Eintragung kein Partner mehr persönlich für unerlaubte Handlungen seiner Mitgesellschafter, es sei denn, er war für die Ãœberwachung zuständig
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