U.S.CET Corporation informiert ueber Export Leasing

Beim Exportleasing (cross border leasing) verhandelt der Exporteur mit einem potentiellen Käufer z.B. eines

Investitionsgutes. Wenn die Kaufverhandlungen eine konkrete Basis gefunden haben, verkauft der Exporteur das

betreffende Gut an eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber), die das Objekt auf bilanziert, nachdem er zuvor mit dem

ausländischen Kunden (Leasingnehmer) die Bedingungen des Leasing vereinbart hat. Der Kunde schließt dann einen

Leasingvertrag mit dem Leasinggeber: Der ausländische Leasingnehmer erhalt dadurch das ausschließliche

Nutzungsrecht des Gutes für eine bestimmte Laufzeit und entrichtet während dieser Zeit die Leasingraten an den

Leasinggeber (Finanzierungsleasing).

Diese Konstruktion wird auch indirektes Leasing genannt, da nicht der Hersteller des gemieteten Anlagegutes, sondern

eine zwischengeschaltete Leasinggesellschaft Leasinggeber wird; anderenfalls läge direktes Leasing vor.

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