Die U.S. CET Corporation freut sich, ihre Kooperation mit der renommierten Rechtsanwältin & Honorarkonsulin der BRD in Florida,Frau Norma B. Henning, bekanntgeben zu können.
Frau Norma Henning lebt seit 1988 in den USA und ist spezialisiert auf Einwanderungs- u. internationales Gesellschaftsrecht. Seit 2003 ist Frau Henning Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland für die Dienstbereiche nachfolgender Counties (Landkreise) des Staates Florida : Charlotte, Citrus, Collier, De Soto, Glades, Hardee, Hendry, Hernando, Hillsborough, Lee, Manatee, Marion, Pasco, Pinellas, Polk & Sarasota und unterhält seit 2006 ihre eigene Kanzlei im schönen Naples.
Zum Leistungsumfang von Frau Norma B. Henning gehören insbesondere:
– U.S. Einwanderungsrecht
– Zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen mit Arbeitserlaubnis
– Zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen ohne Arbeitserlaubnis
– Permanente Aufenthaltserlaubnis
– Konsularische Dienstleistungen
Mit Frau Norma B. Henning und Steven Culbreath stehen nun zwei renommierte Anwälte für Immigration und Gesellschaftsrecht Kunden der U.S. CET Corporation zur Verfügung.
Zur Ãœbersicht unserer Kooperationspartner
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei unseren Kooperationspartnern um selbständige Firmen- und Kanzleien handelt zu denen keinerlei rechtliche Verbindung besteht
Weitere Informationen unter:
http://www.uscet.com/presse.php