Wer sich mitten in der Nacht ausgesperrt hat, hat andere Sorgen, als sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Schlüsseldienst dazu befugt ist, die Tür zu öffnen. Schließlich ist das vorrangige Ziel, die Wohnung oder das Haus wieder betreten zu können. Zwar stehen die Experten den Betroffenen meist rasch und mit ihren Fachkenntnissen zur Seite – aber die Tür dürfen sie nur in speziellen Fällen öffnen. Was möglich ist und was nicht, ist rechtlich reguliert und wird von einem seriösen Anbieter strikt eingehalten.
Eine seriöse Firma öffnet nicht jede Tür
Sobald der Schlüsseldienst ausrückt, um eine Tür zu öffnen, benötigt er einen Nachweis, dass der Betroffene tatsächlich in der genannten Wohnung, beziehungsweise dem Haus, wohnt. Dieser Nachweis ist notwendig, damit sich Einbrecher oder sonstige Außenstehende keinen unrechtmäßigen Zutritt in die Wohnung verschaffen können. Dazu wird meist nur ein Personalausweis gebraucht. Doch genau hier liegt das Problem – wer kurzerhand die Wohnung verlassen hat und durch eine zufallende Tür ausgesperrt wurde, trägt selten sein Portemonnaie bei sich. In einem solchen Fall kann die Angabe durch einen hilfsbereiten Nachbarn bestätigt werden. Sollte es sich um ein freistehendes Haus handeln oder die Nachbarn nicht zu Hause sein, dann hilft meist nur der Anruf bei der Polizei. Diese kann die Personalien aufrufen und somit prüfen, ob die Meldeadresse stimmt.
Sollten berechtigte Zweifel an der Auskunft bestehen, dann ist der Schlüsseldienst nicht dazu verpflichtet, die Tür zu öffnen. Ein seriöser Anbieter wird in einem solchen Fall den Dienst verweigern. Deshalb wird sich der Monteur in der Regel auch nicht damit einverstanden geben, die Dokumente im Anschluss an die Öffnung zu prüfen.
Auch im gewerblichen Bereich gelten strenge Regeln
Wie auch im privaten Bereich, müssen bei Nutzungsbereichen im Gewerbe vorab die Zutrittsberechtigungen geklärt werden. So können zusätzliche Einbrüche und Missbrauch vermieden werden. Diese Zutrittsrechte zu klären, kann besonders in den späten Abendstunden schwierig sein, beispielsweise falls der Betroffene als letzter im Büro war. Anders verhält es sich natürlich in Notsituationen. Sollte es auf einer privaten oder gewerblichen Fläche brennen oder ein Wasserrohrbruch vorliegen, dann ist der Rettungsdienst dazu befugt, die Tür zu öffnen. Allerdings handelt es sich in solchen Fällen um den Rettungsdienst, nicht um den Schlüsseldienst.
Vorsicht ist vor allem bei Zwischenmietern geboten. Das liegt daran, dass Zwischenmieter ihren vorübergehenden Wohnsitz in den seltensten Fällen melden. Deshalb ist es sinnvoll, sich gemeinsam mit dem temporären Mietvertrag eine Zugangsberechtigung zur Wohnung ausstellen zu lassen. Dabei kann es sich um ein formloses Schreiben handeln, das am besten im Portemonnaie platziert wird. Falls der offizielle Mieter dem zustimmt, kann auch eine Kopie des Personalausweises behalten werden. Beides in Kombination ermöglicht meist den Zutritt in die verschlossene Wohnung.
Diese Regularien erscheinen dann, wenn man sich selbst ausgesperrt hat, meist als lästig, unangenehm und vor allem zweitrangig. Schließlich möchte man einfach nur zurück in seine Wohnung. Dennoch sind diese Überprüfungen überaus wichtig und werden von seriösen Firmen gewissenhaft durchgeführt, um eventuelle Missbräuche zu verhindern.
Wer trägt die Kosten der Türöffnung?
Wer die Kosten trägt, ist abhängig davon, was geschehen ist. Hat der Mieter beispielsweise seinen Schlüssel verloren oder sich selbst ausgesperrt, dann trägt er auch die Kosten. In manchen Fällen wird der Verlust von der Haftpflichtversicherung abgedeckt, sodass die Ausgaben letztlich zurückerstattet werden. Allerdings kann die Pflicht auch beim Vermieter liegen – nämlich dann, wenn der Schließmechanismus der Tür besonders alt ist und der Schlüssel durch die mangelnde Renovierung abgebrochen oder das Schloss kaputt gegangen ist.