Die AOK unterstützt das Vorhaben der
Bundesregierung, Lücken bei der Regelung der Packungsgrößen für
Arzneimittel zu schließen. „Es wird höchste Zeit, dass der Wildwuchs
mit 49, 56, 98 oder 100 Tabletten in einer Packung geregelt und die
therapeutische Gleichwertigkeit dieser Packungen klargestellt wird“,
sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK
Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der AOK-Gemeinschaft für die
Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann, am Montag
(26.07.2010) in Stuttgart. Die Ablehnung der vier großen
Pharmaverbände gegen die Neuregelung ändere nichts daran, dass der
Gesetzgeber hier auf dem richtigen Weg sei, so Hermann.
„Die AOK begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der
Novelle der Packungsgrößenverordnung unmissverständlich regelt,
welche Arzneimittelpackungen in den drei Normgrößen (N1, N2, N3) in
der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden dürfen“, sagt Hermann.
„So herrscht abschließend Klarheit für alle Beteiligten und so werden
vor allem die Tricksereien von Pharmaunternehmen bei der Umsetzung
der Arzneimittelrabattverträge beendet.“
Bislang dürfen Pharmaunternehmen Arzneimittelpackungen mit
beliebigem Inhalt anbieten, solange sie bestimmte Höchstmengen
einhalten. Dies führt zu teils exotischen Stückzahlen. „Die
Hersteller wollen verhindern, dass ihr Präparat in der Apotheke gegen
eine geringfügig abweichende Packung ausgetauscht werden kann“,
erläutert Hermann den Hintergrund der Strategie. „Angefangen hat es
mit den Anbietern von Originalpräparaten, die ihr Medikament nach
Ablauf des Patentschutzes gegen den Austausch durch ein
Nachahmerpräparat schützen wollten.“
Nach der Einführung der Arzneimittelrabattverträge für Generika
seien die Anbieter von Nachahmerprodukten diesem schlechten Beispiel
gefolgt, um den Austausch gegen die Produkte der
Rabattvertragspartner der Kassen zu umgehen. Hermann: „Das
verunsichert die Ärzte beim Verschreiben und führt immer wieder zu
erheblichen Problemen in den Apotheken. Das Erfolgsmodell
Arzneimittelrabattverträge wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen.
Die Solidargemeinschaft der Kassen muss mehr Geld für Arzneimittel
ausgeben als nötig, und nicht zuletzt werden insbesondere die
kleineren und mittelständischen Vertragspartner der Krankenkassen
wirtschaftlich weiter an den Rand gedrängt.“
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