Totalwerbeverbot für Zigaretten verfassungswidrig / DZV-Geschäftsführer Mücke: „Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt (CSU) plant Anschlag auf die ordnungspolitischen Prinzipien der Marktwirtschaft“

Der Deutsche Zigarettenverband DZV hat mit Empörung
auf die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian
Schmidt (CSU) reagiert, dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum
Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse vorzuschlagen. Die Ausweitung
der schon seit Jahrzehnten bestehenden Werbeverbote im Fernsehen,
Radio, Internet, Zeitungen und Zeitschriften auf die Außen- und
Plakatwerbung und Einschränkungen bei der Kinowerbung kommen einem
Totalwerbeverbot für Tabakerzeugnisse gleich. Faktisch können die
Hersteller künftig nur noch mit ihren Kunden kommunizieren, wenn sie
bereits im Laden stehen. Damit dürfte erstmals nicht mehr für ein
legales und gegenüber Erwachsenen frei handelbares Produkt geworben
werden.

Der Deutsche Zigarettenverband erklärte heute in Berlin, dass mit
dem Gesetzentwurf gleich mehrere Grundrechte in bisher nie gekannter
Intensität verletzt werden. Dem geplanten Gesetzentwurf steht die
Verfassungswidrigkeit auf der Stirn geschrieben, denn der
Einschränkung des Eigentumsrechts und des Grundrechts am
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb fehlt die
verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Erst in dieser Woche hatte die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) neueste Daten
zur Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.
Danach ist diese Zahl im von 27,5 % vor zehn Jahren auf nunmehr 7,8
% gesunken, während fast 80 % der Kinder und Jugendlichen als
sogenannte Nieraucher keinerlei Kontakt zu Tabakerzeugnissen haben.
Damit hat sich die bestehende Regulierung ohne Schockbilder und
Totalwerbeverbote bewährt. In keinem europäischen Land hat es einen
derartigen Sturzflug der Raucherprävalenz der Unter-18-Jährigen
gegeben. Sie liegt in Ländern mit Totalwerbeverboten und
Schockbildern sogar deutlich höher als in Deutschland. Deshalb gibt
es keinen Zusammenhang zwischen dem Kinder- und Jugendschutz und der
Werbung, die sich ausschließlich an erwachsene Raucher richtet.

DZV-Geschäftsführer Jan Mücke warf Schmidt vor, er plane mit dem
Gesetzentwurf einen „Anschlag auf die ordnungspolitischen Prinzipien
der Marktwirtschaft“. Mit diesem Gesetzentwurf beweist die amtierende
Bundesregierung nicht nur ihre Grundrechtsblindheit, sie schafft
damit die Regulierungsblaupause für alle Genussmittel, von denen
potentiell gesundheitliche Gefahren ausgehen. Schon gibt es erste
Forderungen aus der Politik, Zucker wie Tabak zu regulieren. „Dieser
Tugendfuror wird auch vor Wein, Bier, Spirituosen und fetthaltigen
Erzeugnissen keinen Halt machen. Deshalb sind die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages jetzt gefordert, diesem Neopuritanismus Einhalt
zu gebieten und dem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern“,
sagte Mücke abschließend in Berlin.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die
Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner
für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund
um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch
Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von
Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv „Genuss braucht
Verantwortung“ engagiert sich der DZV für ein respektvolles
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.

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