Tillmann/Hauer: Aktienberatung wird vereinfacht

Aufsicht soll Nahrungsmittelspekulationen unter die
Lupe nehmen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz abschließend
beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter Matthias Hauer:

„In Zeiten niedriger Zinsen können Aktien eine interessante und
einigermaßen sichere Alternative für Anlegerinnen und Anleger sein.
Daher vereinfachen wir mit neuen Regelungen die Aktienberatung in
Deutschland erheblich. Künftig wird es die Option geben, individuelle
Produkt-informationsblätter – sog. „Beipackzettel“ für Finanzprodukte
– durch einen standardisierten „Beipackzettel“ zu ersetzen. Dieser
„Beipackzettel“ soll den Anlegerinnen und Anlegern die Chancen und
Risiken einer Aktie in einfachen Worten erklären. Damit müssen auch
kleine Banken nicht mehr hunderte von „Beipackzetteln“ sämtlicher
börsennotierter Unternehmen vorhalten, sondern können die
Aktienberatung viel einfacher vornehmen.

Inhalt und Aufbau des standardisierten Informationsblattes
einschließlich der im Blatt verwendeten Formulierungen sollen in
einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums der Finanzen
abgestimmt werden. Der Arbeitsgruppe sollen Vertreter der
Finanzbranche, der Verbraucher, der Emittenten, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht der Gesellschaft für Deutsche Sprache
und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
angehören. So soll die Information für die Anlegerinnen und Anleger
verständlicher und besser werden.

Im Gesetzgebungsverfahren haben wir uns auch mit der Frage von
Nahrungsmittelspekulationen in Deutschland befasst. Zum Glück ist
dies an deutschen Finanzplätzen nicht sehr ausgeprägt. Gleichwohl
wollen wir die europäischen Spielräume nutzen und fordern daher die
zuständige Aufsichtsbehörde BaFin auf, künftig strenge Maßstäbe
anzulegen, damit es nicht zu der Entstehung monopolistischer
Strukturen an den Nahrungsmittelderivatemärkten kommt. Damit wollen
wir verhindern, dass Börsenhändler die Preise für Nahrungsmittel in
die Höhe treiben können.“

Hintergrund:

Mit den Änderungen wird auch den Bedenken des Deutschen
Aktieninstitutes Rechnung getragen, welches einen Rückgang in der
Aktienberatung auch aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum
Produktinformationsblatt festgestellt hatte. Gerade in der aktuellen
Nullzinsphase, in welcher es kaum noch Zinsen auf das Sparbuch gibt,
benötigen die Verbraucherinnen und Verbraucher eine sinnvolle
Alternative. Für diese haben die Änderungen auch den Vorteil, dass
die Vergleichbarkeit durch die Standardisierung verbessert wird.

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